Auch ein GV hat meines Wissens kein Recht, "einfach so" in Deine Wohnung oder in die Deiner Eltern zu kommen. Auch für Schuldner gilt das Grundgesetz Artikel 13:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich."
usw s. hier:
http://dejure.org/gesetze/GG/13.htmlEr kann allerdings (anders als eine Inkassofirma) ggf. einen richterlichen Beschluß erwirken, dass er doch rein darf - aber ob er das im Normalfall tut?
Aber was spricht dagegen, wenn der GV freundlich fragt: "Darf ich hereinkommen?" ihn dann hereinzubitten und ihm Dein Zimmer zu zeigen? Er ist nicht Dein Feind, er macht nur seinen Job. Sei nett zu ihm, dann ist er es auch zu Dir. Meistens jedenfalls.
Mitnehmen muss/darf er dann ggf. alles, was pfändbar wäre.
Alle Sachen, die Du "im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung" brauchst, sind nicht pfändbar.
Ebenso ist nicht pfändbar, was Du zur Berufsausübung brauchst.
Bestenfalls könnte er eine "Austauschpfändung" machen:
z.B. Dein neues Luxus-Apple-Notebook gegen ein älteres Billigteil.
Das hängt von der Höhe Deiner Schulden und von Zeitwert der vorhandenen Sachwerte ab, ob sich der Aufwand für den GV überhaupt lohnt.
"Normal" nimmt ein GV nichts mit.
Oder hast Du Goldbarren unter Deinem Bett?
Oder gehört Dir ein Luxus-Oldtimer?
Wenn er jedoch nichts mitnehmen kann, was Deine Schulden decken wird, dann macht er ein Protokoll: "Fruchtlose Pfändung" - und kommt bald wieder und nimmt Dir die eidesstattliche Versicherung ab. Die wird dann im Schuldnerverzeichnis beim Gericht eingetragen und ist im Prinzip für jedermann einsehbar.
Und Dein "guter Ruf" ist dahin.
Du bekommst keinen Kredit mehr, keinen Handy-Vertrag, möglicherweise auch keinen Mietvertrag und kannst Dir sicher auf Jahre hin kein Auto auf Pump kaufen.
Ist es das Wert?
Bezahl besser Deine Schulden und vermeide die e.V.