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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!  (Gelesen 5334 mal)

NRWEssen1990

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Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« am: 03. Januar 2014, 16:13:27 »

Guten Tag und Frohes Neues Jahr.

Ich habe ein kleines Problem.

Einleitung:
Ich habe vor 2 Jahren meine Spiegelreflex Kamera über Ebay Kleinanzeigen verkauft.
Käufer hat sich Beschwert das sie nicht so war wie ich sie Beschrieben habe.

Ende von dem Lied.
Ein Prozess mit einem Gutachten und ich wurde Verdonnert 40 EUR an denn Käufer zu zahlen.


___________________________

Nun kam vor 3 Monaten die Rechnung vom Käufer welche ich BEZAHLT HABE!
Fehler von mir war ich habe das auf sein PRIVATES Konto Überwiesen und nicht an das seiner Rechtsanwältin.
Danach passiert das Unmögliche. Er schickte mir das Geld zurück und schaltete einen Gerichtsvollzieher ein.

Dieser steckte mir einen Brief  Anfang Dezember in den Briefkasten mit einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Dieser Termin war gestern.!!!

Fakt ist der Gerichtsvollzieher ist nur 1 mal die Woche zu erreichen für eine Stunde !!!.
Habe ihm im Dezember auf denn Anrufbeantworter gesprochen das ich am 2.1.2014 nicht im Lande ( NRW ) bin sonder in Schleswig Holstein bei meiner Familie. ( Begründung Urlaub und  Silvester und mein Geburtstag ist am 2.1 ).

Ich habe aber auch gesagt ich möchte gerne die Komplette RECHNUNG sofort zahlen.

__________________

Nun habe ich gestern nochmal Angerufen um die Sache am Telefon zu klären.
Er meinte zu mir. WORTWÖRTLICH !! Hör mal zu Meister. Mir ist Scheiß egal ob du Heute Geburtstag hast oder nicht. Du hast hier in 30 Minuten zu stehen sonst erlasse Ich einen Haftbefehl und die Polizei holt dich von Zuhause ab.

Ich habe darauf hin gesagt das ich in der Insolvenz bin und diesen Betrag ( 186 EUR inklusive Gerichtsvollzieher Kosten ) gerne sofort Überweisen will. Ich sagte noch das ich in der Ausbildung bin und da diesen Betrag abzweigen könnte.

Seine Antwort WORTWÖRTLCH: Meister wenn du in der Insolvenz bist kannst du gar nicht so viel Geld haben. Und von deinem Ausbildungsgehalt kannst du es nicht zahlen. Ich habe auch keine Lust auf diesen Mumpitz hier.
Du hattest Gelegenheit bis zum 30.12.2013 zu zahlen. Ich sehe hier kein Geld also ist das nicht mein Problem.
Nun mache ich eine Meldung an die Schufa und an deinen Treuhänder.
Du wirst dann die nächsten Tage Besuch von der Polizei bekommen. Hättest du mir ne Krankmeldung eingereicht hätte ich noch ein Nachsehen gehabt.
Aber wenn man in der Insolvenz ist kann man nicht mal zu andere Leuten fahren.
Also das was du mir hier Erzählst ist einfach nur Scheiße.

Du bekommst bald Besuch. Schönen Tag noch !


Danach hat er Anfach aufgelegt.
Nun ist meine Frage ob jemand Rat hat was man hier tun kann. Ich WILL und KANN das Bezahlen.


Liebe Grüße
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Der_Alte

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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #1 am: 03. Januar 2014, 17:37:31 »

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie dem Käufer die Rechnung bezahlt haben und dieser diese zurücküberwiesen hat, dann sollten Sie umgehend beim zuständigen Amtsgericht Vollstreckungserinnerung einlegen. Das hätten Sie allerdings bereits längst tun sollen, eine Terminsladungläßt man so nicht einfach verstreichen.
Dadurch, dass Sie gezahlt haben, besteht für den Gläubiger kein Grund mehr, eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchzuführen. Wenn der Gläubiger den Betrag nicht annimmt, ist es sein Problem und nicht Ihres.
Über den Gerichtsvollzieher würde ich mich glich mit beschweren, der Ton ist eine Frechheit. Vor allem deshalb, weil er überhaupt keinen Haftbefehl anordnen kann und auch keine Polizei vorbeischickt, die diesen vollstrecken soll. Der Haftbefehl müsste nämlich zuerst mal der Gläubiger beim Amtsgericht beantragen.
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Insokalle

Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #2 am: 03. Januar 2014, 20:01:55 »

Dieser Antrag wird normalerweise gleich mit gestellt.

Aber meiner Meinung nach wäre längst Vollstreckungsgegenklage möglich gewesen. Die Angaben sind zwar etwas dürftig aber wenn die Forderung voll auf ein bestehendes Konto des Gläubigers bezahlt wurde, ist mE Erfüllung eingetreten. Die Zurückzahlung oder Ablehnung der Zahlung durch den Gläubiger könnte gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder das Schikaneverbot (§ 226 BGB) verstoßen.

Warum ist die Zahlung zurückgegangen?
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NRWEssen1990

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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #3 am: 03. Januar 2014, 20:15:39 »

Im Sommer 2013 hatte ich einen Gerichtstermin wo ein Gütevergleich gemacht wurde.
Da wurde dann entschieden ich zahle 40 EUR und habe meine Ruhe.

Ich habe danach einen Brief bekommen von der Rechtsanwältin der Gegenseite wo nur drin stand das ich nun die 40 EUR zugunsten Herrn xxx.xxxxxx Überweisen soll.
das habe ich danach auf sein Konto ( Privates Konto ) getan,
Ich bekam die Überweisung zurück und ein Brief der Anwältin das ich das Geld auf das Konto der Anwältin Überweisen soll.
Direkt einen Tag später lag der Brief vom Gerichtsvollzieher drin.

Dadurch dachte ich nun auch das dieser sich um alles kümmert.
Als ich Ihm sagte das ich das Geld an Herrn xxx.xxxxxxx schon mal Überwiesen habe meinte der Gerichtsvollzieher nur ich soll nicht so viel Stuss erzählen.
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Insokalle

Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #4 am: 05. Januar 2014, 19:53:13 »

Das war schon vor einem halben Jahr? Und gleich sieht die Geschichte wieder ganz anders aus. Ungeachtet möglicher verbalen Entgleisungen oder seltsamer Berufsauffassung, was glauben Sie wozu GV ihre Daseinsberechtigungen haben?
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NRWEssen1990

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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #5 am: 05. Januar 2014, 20:20:39 »

Im Sommer also Juli hatte ich denn Gerichtstermin !!
Da wurde auch Beschlossen was ich zahlen soll.
6 Wochen nach dem Termin habe ich das Urteil bekommen und erst im September habe ich einen Brief von der Gegenseite bekommen wo ich Zahlen sollte.
Danach habe ich auch gezahlt und habe alles als erledigt angesehen.
Erst im November habe ich einen Brief von der Rechtsanwältin der Gegenseite bekommen wo mir der Fehler erklärt wurde und direkt danach kam schon das Schreiben vom GV.

Ich kann Nachweisen das ich Gezahlt habe wenn auch aufs Falsche Konto.
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Insoman

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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #6 am: 06. Januar 2014, 12:48:21 »

Wenn Sie die Gesamtforderung überweisen können, dann tun Sie es doch einfach...
Die Bankverbindung der RAin dürfte ihnen doch nun bekannt sein.
Der Gläubiger wird den Vollstreckungsauftrag dann zurückziehen.

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NRWEssen1990

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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #7 am: 12. Januar 2014, 13:32:24 »

Zitat
Wenn Sie die Gesamtforderung überweisen können, dann tun Sie es doch einfach...
Die Bankverbindung der RAin dürfte ihnen doch nun bekannt sein.
Der Gläubiger wird den Vollstreckungsauftrag dann zurückziehen.

Habe ich nun getan.
Aber ich habe einen Brief bekommen ( Eintrag ins Schuldnerverzeichnis )
Muss ich nach der Zahlung darauf noch Reagieren oder verfällt das alles ?


Und was wird mit denn Gebühren des GV?
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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #8 am: 12. Januar 2014, 15:05:57 »

Was genau haben Sie bekommen?
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NRWEssen1990

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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #9 am: 12. Januar 2014, 15:27:14 »

Gegen Sie xxxxxxxxxxxxxxxxxx erfolgt folgende Eintragungsanordnung.

Sie sind in das Schuldnerverzeichnis einzutragen weil Sie ihrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft
nicht nachgekommen sind. Zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft sind Sie trotz Ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen, § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

Der Eintragung werden folgende  Daten zugerechnet:
Vorname:
Nachname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Straße:
Ort:

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tomwr

Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #10 am: 12. Januar 2014, 16:52:07 »

Aber ich habe einen Brief bekommen ( Eintrag ins Schuldnerverzeichnis )
Muss ich nach der Zahlung darauf noch Reagieren oder verfällt das alles ?

Wenn man nicht 3 Jahre warten will, dass der Eintrag automatisch verschwindet, sollte man reagieren.
Man muss dem Gericht die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen.

Zitat
§882e ZPO
Löschung

(1) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 gelöscht. Im Fall des § 882b Abs. 1 Nr. 3 beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre seit Erlass des Abweisungsbeschlusses.

(2) Über Einwendungen gegen die Löschung nach Absatz 1 oder ihre Versagung entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Gegen seine Entscheidung findet die Erinnerung nach § 573 statt.

(3) Abweichend von Absatz 1 wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 gelöscht, wenn diesem
   1.    die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist;
   2.    das Fehlen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist oder
   3.    die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung aufgehoben oder einstweilen ausgesetzt ist.

(4) Wird dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 bekannt, dass der Inhalt einer Eintragung von Beginn an fehlerhaft war, wird die Eintragung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geändert. Wird der Schuldner oder ein Dritter durch die Änderung der Eintragung beschwert, findet die Erinnerung nach § 573 statt.

Und was wird mit denn Gebühren des GV?

Die bezahlt ggf. der Auftraggeber des GV (also der Gläubiger) und wird diese vom Schuldner zurückfordern.

Die ganze Sache hört sich ziemlich komisch an und theoretisch könnte man deswegen auch einen Prozess führen. Das würde ich aber von der Höhe des Betrags abhängig machen, der durch die Rücküberweisung des Gläubigers entstanden ist. Vielleicht waren auch damals schon zusätzliche Gebühren oder Zinsen veranschlagt worden und der Gläubiger hat die Zahlung zurückgegeben, weil sie nicht vollständig war.

Anders ist es eigentlich schwer erklärbar außer der Gläubiger handelt aus reiner Böswilligkeit. Manchmal interpretiert man das aber auch so - die allermeisten Gläubiger dürften absolut zufrieden sein wenn eine Forderung befriedigt wurde und nur Deppen lassen Geld zurückgehen, das sie wenigstens einmal bekommen haben. Insofern ist die ganze Geschichte für mich mehr rätselhaft. Kann natürlich sein, dass der Gläubiger auch unerfahren ist und eher emotional handelt nach dem Motto "dem werde ich es zeigen". Sachlich nachvollziehbar finde ich den Vorgang jetzt nicht.
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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #11 am: 12. Januar 2014, 19:17:09 »

Vielleicht kam das Geld auch zurück, weil das Konto nicht mehr existierte oder sonst was. Wieder mal fehlt es an zahlreichen Informationen, wie zB am Datum der Eintragungsanordnung.

Aber eingetragen ist das wohl noch nicht, insofern wäre § 882e ZPO noch nicht aktuell. Inzwischen hat er hoffentlich gemerkt, dass Nichtstun keine brauchbare Strategie ist. Die möglichen Rechtsmittel gegen die Eintragungsanordnung sollten in der Anordnung stehen. Sie stehen auch in § 882d ZPO als da wären Widerspruch und Antrag auf einstweilige Aussetzung der Eintragung.
Im Zweifel stellt man beides, wenn man sie gut begründen kann. Insbesondere bei Zahlung sollte der Antrag erfolgreich sein. Also wäre entsprechend die vollständige Zahlung nachzuweisen, da diese ein Vollstreckungshindernis ist (§ 775 ZPO).

Um die Zahlung der Gebühren des GV wird er wohl nicht kommen. Ist die Frage, ob man das auch nachweisen muss.

Parallel kann man sich immer noch überlegen, gegen die Abgabe des Vermögensverzeichnisses vorzugehen.

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NRWEssen1990

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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #12 am: 12. Januar 2014, 22:51:34 »

Zitat
Vielleicht kam das Geld auch zurück, weil das Konto nicht mehr existierte oder sonst was. Wieder mal fehlt es an zahlreichen Informationen, wie zB am Datum der Eintragungsanordnung.

Aber eingetragen ist das wohl noch nicht, insofern wäre § 882e ZPO noch nicht aktuell. Inzwischen hat er hoffentlich gemerkt, dass Nichtstun keine brauchbare Strategie ist. Die möglichen Rechtsmittel gegen die Eintragungsanordnung sollten in der Anordnung stehen. Sie stehen auch in § 882d ZPO als da wären Widerspruch und Antrag auf einstweilige Aussetzung der Eintragung.
Im Zweifel stellt man beides, wenn man sie gut begründen kann. Insbesondere bei Zahlung sollte der Antrag erfolgreich sein. Also wäre entsprechend die vollständige Zahlung nachzuweisen, da diese ein Vollstreckungshindernis ist (§ 775 ZPO).

Um die Zahlung der Gebühren des GV wird er wohl nicht kommen. Ist die Frage, ob man das auch nachweisen muss.

Parallel kann man sich immer noch überlegen, gegen die Abgabe des Vermögensverzeichnisses vorzugehen.


Also ich kann laut Brief einen Widerspruch einlegen.
Dieses werde Ich auch tun.
Im Brief selber steht nicht das Datum der Eintragsanordnung.
Nur das ich 2 Wochen Zeit habe vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Ich denke nicht das dass Geld zurück gekommen ist weil das Konto nicht exestiert.
Als ich Überwiesen habe bekam ich das Geld 1 Woche und 4 Tage später erst wieder auf mein Bankkonto.
Ich würde auch am liebsten jetzt einen Rechtsanwalt einschalten , frage mich aber selber ob dieser ganze Aufwand nun nötig ist.

Fakt ist Ich habe BEZAHLT: Ich kann es durch Kontoauszüge nachweisen.

Ich habe nun ( vor 2 Tagen ) nochmals das Geld auf das Konto der Rechtsanwältin angewiesen.

Sollte ich vielleicht beim GV anrufen und Ihm das sagen ?
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Re: Gerichtsvollzieher möchte mein Geld nicht !!!
« Antwort #13 am: 13. Januar 2014, 11:16:02 »

Gespräche mit Ihrem GV würde ich unterlassen, sie kennen ja seine Reaktionen, die würde ich mir nicht mehr antun. Sie können ihm die Zahlungsnachweise schicken. Sie können auch die Anwältin fragen, ob das Geld eingegange ist und wann der Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses zurückgenommen wird.

Der Widerspruch allein hindert nicht die Eintragung, daher der Antrag auf einstweilige Aussetzung.
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