Hallo,
das nun ist eine etwas längere Geschichte.
Vorgeschichte:
Ich sollte bei einer Gerichtsvollzieherin eine eidesstattliche Versicherung abgeben, konnte aber nie zu den Büroöffnungszeiten zu ihr gehen, da ich Vollzeit berufstätig bin.
Aktuelle Geschehnisse
Ich befinde mich gerade im Umzug. Bin auch schon seit knapp 1 Monat polizeilich umgemeldet. Ich habe allerdings noch die Schlüssel zur alten Wohnung, da ich diese noch herrichten muss und nächste Woche dann die Übergabe stattfinden soll.
Nun wollte ich vorgestern in die alte Wohnung gehen um noch ein paar Sachen raus zu holen und konnte nicht rein. Es steckte etwas im Schließzylinder, so dass ich meinen Schlüssel nur noch bis zur Hälfte reinstecken konnte.
Dann habe ich den Vermieter angerufen (gestern) und ihn gefragt ob er da etwas wüsste. Doch er wusste auch nichts. Er hat sich das angeschaut und meinte es würde nach einem Einbruch aussehen.
Dann hab ich mich dort mit ihm getroffen und er hat die Polizei gerufen. Diese hat dann im Endeffekt die Türe aufbekommen und drin lag ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Benachrichtigung, dass die Wohnung zwangsgeöffnet wurde.
Nun sagt die Polizei, dass sie mich anzeigen wollen wegen Vortäuschung einer Straftat.
Nun dazu ein paar Fragen:
1. Darf eine Gerichtsvollzieherin bei der Zwangsöffnung den Schließzylinder derart kaputt hinterlassen, dass man die Wohnung nicht mehr betreten kann?
2. Was kann ich erwarten wegen der Anzeige der Polizei? Der Beamte sagte, dass ich davon wissen hätte müssen, und sagte mir dass ich eine Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe bekommen könnte.
3. Ich bin seit knapp einem Monat in der Wohnung nicht mehr polizeilich gemeldet, darf die Gerichtsvollzieherin ohne sich zu informieren einfach diese Wohnung öffnen lassen?
Danke schon mal für die Antworten.
Liebe Grüße
Balea