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Autor Thema: Gläubiger benachrichtigen bezüglich der EV?  (Gelesen 1974 mal)

animor

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Gläubiger benachrichtigen bezüglich der EV?
« am: 18. September 2008, 13:29:19 »

hallo,

benötige mal euren Tipp ..habe die EV abgegeben.sollte ich nun die gläubiger anschreiben?denn die kosten steigen ja immer mehr.
ODER bekommen die gläubiger das so mit?

dann wollte ich mal fragen was so real ist(bei 20 000€) den gläubigern für ein vergleich anzubieten.

vielen dank schon mal.
 :thumbup:
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lucca_m

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Re: Gläubiger benachrichtigen bezüglich der EV?
« Antwort #1 am: 18. September 2008, 14:30:20 »

Real ist immer das, was Sie auch real zahlen können. Ein Vergleich, den man selbst nicht einhalten kann, ist macht keinen Sinn. Haben Sie die Hälfte zur Verfügung, bieten Sie ein viertel an und steigern dann langsam auf das maximal. Wie bei Ebay.

Wenn die Gläubiger sich nicht darauf einlassen wollen, und das werden sie wahrscheinlich nicht, weil jeder seinen eigenen Kopf hat, dann hilft eine öffentliche Schuldnerberatung (bei Privatpersonen, kostenlos), sonst eine Wirtschaftsberatung (bei Unternehmern und Selbständigen, kostenpflichtig)
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