"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Gültikeit vom Vollstreckungsbescheidt Prüfen  (Gelesen 1915 mal)

Hilgers-krefeld

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Gültikeit vom Vollstreckungsbescheidt Prüfen
« am: 28. Oktober 2009, 22:35:41 »

Hallo
Ich bin eeine Alleinerziehende Mutter von 5 Kinder und habe mal eine Frage.


Ich habe einen Titel (Volstreckungsbescheidt), der Titel liegt seid 9 Jahren bei mir und habe auch seid gut 5 jahren nix mehr von dem Gläubiger gehört.

Meine Gerichtsvollzieher sagte, das der Titel eine Gültigkeit von 30Jahren hat.

Ist das nicht so, das der Gläubiger alle drei jahre einen neuen Antrag beim Amtsgericht stellen muss, damit der Titel die Gültikeit behält?

Zum dem muss der Gläubiger doch auch dafür Bezahlen oder?

Wie und wo, kann ich sowas prüfen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße Monika aus Krefeld
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Gültikeit vom Vollstreckungsbescheidt Prüfen
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2009, 09:59:59 »

Bei Onkel Google mit "Gültigkeit von Vollstreckungsbescheiden"

Ein Titel (Vollstreckungsbescheid) muss nicht erneuert werden. der bleibt 30 Jahre gültig
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Gültikeit vom Vollstreckungsbescheidt Prüfen
« Antwort #2 am: 02. November 2009, 14:33:44 »

Nur die Zinsen verjähren nach 3 Jahren wenn der Gl. keinen neuen Vollstreckungsversuch unternimmt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz