Hallo liebe Forumsteilnehmer,ich hoffe jemand kann mir bitte Antworten geben?
Kurz und knapp zur Situation:
Ehepaar 1 Kind 15J
Haus wird bald zwangsversteigert
EV wurde auf Antrag der Bank im März abgegeben
Im Rahmen der Privatinsolvenz(Ehemann),Regelinsolvenz(Ehefrau)sind die Gläubiger angeschrieben worden und nächste Woche startet
die aussergerichtliche Einigung Die Bank weiss also ganz genau das wir in die Privat/Regelinsolvenz gehen und alle Pfändungen ab der Insolvenz(3 Monate)
vom IV nachgefordert werden.
Gehalt Ehemann:1600 Euro Netto Stkl:4
Gehalt Ehefrau : 1150 Euro Netto Stkl:4
Gehalt Tochter 15J :0Euro
Heute bekame wir 2 gelbe Briefe vom GV mit der schönen Überschrift: Vorläufiges Zahlungsverbot mit Arrestwirkung gem.§845 ZPO
Der Text der Anlage,der Bank hier! Ich bekam übrigens die gleiche Anlage!
Textanfang:
Anlage zum vorläufigen Zahlungsverbot vom 26.3.2010
Schuldnerin Frau XXX
Wir weisen darauf hin,dass wir in unserem Pfändungs und Überweisungsbeschluss
Beantragt haben,bei der Bemessung des pfändbaren Betrages den Ehemann ausser
Acht zu lassen,da dieser über ausreichendes Einkommen verfügt.
Weiterhin haben wir beantragt,bei der Bemessung des pfändbaren Betrages den
Unterhalt für die Tochter nur zur Hälfte zu berücksichtigen,da die andere Hälfte von dem
Ehepartner aufgebracht werden kann.
Bank Xxx 26.03.2010
Textende
Also da kann doch was nicht stimmen!Seit wann kann denn eine Bank sich über gesetzlich festgelegte Pfändungsfreigrenzen nach Gutsherrenart hinweg
setzen und das auch noch beantragen! Und was macht jetzt der GV wenn er,vielleicht schon Morgen bei unseren Arbeitgeber vorstellig wird?
Pfänden? Aber doch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften!
Also ich glaube die Bank versucht vor unserer PI/RI und der Zwangsversteigerung uns das Leben so schwer wie möglich zu machen,das meinte auch der GV
die uns die EV abnahm!
Für Hilfreiche Antworten wäre ich Dankbar!
Gruss lalelu