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Autor Thema: Guthabenkonto  (Gelesen 3371 mal)

zamorra

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Guthabenkonto
« am: 13. Juli 2012, 20:55:15 »

Hallo,
ich habemich gerade erst angemeldet, weil ich ein paar Tipps benötige.

Ich befinde mich in Altersteilzeit und verdienen im Moment 1,720 € netto pro Monat.
Ab Februar 2013 gehe ich den den Vorruhestand.
Mein Problem
Ich habe zur Zeit Ausgaben von 1800 € im Monat (Dispo, 2 Kreditkarten) und es bleibt 0 € zum Leben übrig. Daher habe ich - zunächst online.- mein Problem (was ich hier nur sehr verkürzt dagestellt habe) einer Schuldenberatung mitgeteil. Die mir als sofortige Handlung geraten hat, bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto zu eröffnen und sämtliche Zahlungen einzustellen. Gleichzeitig einen Termin bei einer örtlichen Beratungsstelle aufzusuchen. Den Termin für die Beratung habe ich jetzt.
Hier wurde bereits des öffteren von der Norisbank gesprochen.
Wenn ich mir den Antrag aufrufe, finde ich nichts vom Guthabenkonto. Wie erkläre ich beim online Antrag,dass es sich um ein Guthabenkonto handeln soll. Dort ist nur vom Girokonto die Rede.

War der Online Rat richtig??

Gruß
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paps

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Re: Guthabenkonto
« Antwort #1 am: 13. Juli 2012, 23:47:38 »

Generell werden neue Konten als "Guthaben"konten geführt.
Die Einrichtung eines Dispo erfolgt meist später.

Aber !
Die SB meinte hoffentlich ein "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto).
Nur dass schützt Sie vor Pfändungen in den unpfändbaren Bereich.

Den Tipp mit alle Zahlungen einstellen halte ich persönlich für äußerst fragwürdig.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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sashsash

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Re: Guthabenkonto
« Antwort #2 am: 14. Juli 2012, 10:10:08 »

Generell werden neue Konten als "Guthaben"konten geführt.
Die Einrichtung eines Dispo erfolgt meist später....

Die Norisbank richtet bei Eröffnung des Kontos einen Dispo in Höhe von 500€ ein, der nach 3 Monaten entsprechend den Geldeingängen angepasst wird. Bonität vorausgesetzt, versteht sich. Ich glaube mich zu entsinnen, das man diesen Dispo bei Antragstellung auch weglassen kann  :gruebel:

Ein P-Konto kann man theoretisch nicht eröffnen. Voraussetzung für ein P-Konto ist ein Girokonto zu haben, das in ein P-Konto umgewandelt wird.
So ist die Gesetzeslage.
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zamorra

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Re: Guthabenkonto
« Antwort #3 am: 14. Juli 2012, 17:32:31 »

Hallo und zunächst einmal DANKE für die Antworten.

Paps
nein, Sie hat Guthabenkonto gesagt. Vielleicht meint sie ja, dass ich dieses anschl. in ein P Konto umwandeln lassen soll - wenn es bei der Norisbank geht.

ja, man hat mir den Rat gegeben, nachdem ich das Guthabenkonto habe die Zahlungen einzustellen.
Die Bank würde dann nach ca. 6 Wochen den Dispo und die Kreditkarte kündigen (ca. 18.000 €). Dann kann die SB tätig werden??

Hoffe das ist kein falscher Rat. Bin in der großen Überlegung, da ich bei Bedienung meiner Gläubiger (bisher immer geschehen und auch bisher keine Ratenrückstände) jetzt 20 € mehr an Schulden mache, da die Einnahmen nicht mehr reichen. WICHTIG dabei: Bei meiner Berechnung ist noch KEIN GELD für den Lebensunterhalt und die Überziehungszinsen enthalten.

sachasah
Kann man denn kurz nach der Kontoeröffnung bei der Norisbank das Konto bereits in ein P Konto umwandeln lassen, oder gibt es evtl. noch eine bessere Bank.

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sashsash

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Re: Guthabenkonto
« Antwort #4 am: 15. Juli 2012, 10:24:50 »

....Kann man denn kurz nach der Kontoeröffnung bei der Norisbank das Konto bereits in ein P Konto umwandeln lassen, oder gibt es evtl. noch eine bessere Bank.

Obs besser Banken gibt, kann ich nicht sagen.
Rechtlich gesehen, kann/darf jedes Giro-/Guthabenkonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Aber dann schlagen Gebühren zu, die bei einigen Banken sehr hoch sein können.
Diese Gebühren können online eingesehen werden, wie z.B. Norisbank: http://www.norisbank.de/media/nb_Preisaushang.pdf
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