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Autor Thema: Haftbefehl ausgestellt vom Finanzamt ABGABE EV Steuerschulden  (Gelesen 4733 mal)

dddfff

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Hallo,

ein  bekannter hatte heute einen Haftbefehl vom FA im Briefkasten gehabt, es geht um 1600€ Schulden (Umsatzsteuer und Einkommensteuer).    Mitte der nächsten Woche kanner  1000€ begleichen.    Ist es sinnvoll morgen mit dem zuständigen Mitarbeiter zu telefonieren? Er  war zur ev vorgeladen und Hatte davor mit dem FA telefoniert und zugesagt innerhalb von 5 Tagen einen großteil zu bezahlen.    Leider hat das nicht ganz geklappt.    Die haben vor 8 Woche eine Kamera gepfändet welche ca 400€ bringt und diese trotz Zusage vor 2 Wochen immernoch nicht bei zoll auktion verstiegert, desweiteren sind auf seinen gepfändetetn Geschäftskonto 250€ welche die Bank seit 4 Wochen nicht an das FA überweist.   

 Nach Abgabe der EV wäre seine Firma ducrh dann gekündigte Konten Handlungsunfähig.    Er sagt wegen den geringen Schulden möchte er nicht Pleite machen.   .   .   .   .    Für ein paar Tips oder Erfahrungsberichte ist er dankbar.   .   .   .   .   

VIILEN DANK ANS FORUM  :thumbup:


update Betroffener hat heute mit dem FA telefoniert diese gaben an das der Haftbefehl noch nicht ausgestellt aber schon beantragt ist.    Er gibt dem Schuldner noch Zeit und würde den Haftbefehl nach Eingang nicht raussenden.   Der Steuerschuldner weiss nicht ob er der mündlichen Aussage trauen kann. 

Er zahlt heute noch 500€ beim FA ein. 
« Letzte Änderung: 08. November 2007, 14:18:43 von dddfff »
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paps

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Re: Haftbefehl ausgestellt vom Finanzamt ABGABE EV Steuerschulden
« Antwort #1 am: 08. November 2007, 22:58:23 »

Dann nichts wie hin zum FA, mit dem Überweisungsbeleg, Kontoauszug und Pfändungsprotokoll und beim Vorsteher vorgesprochen.
Situation schildern und Belege vorlegen.
Dann sollte der Haftbefehl vom Tisch sein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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