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Autor Thema: Heirat  (Gelesen 5570 mal)

daniel666

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Heirat
« am: 27. Mai 2017, 21:36:58 »

Meine Frau ist seid 2013 im Insolvenzverfahren und haben im Mai 2015 geheiratet .

Momentan ist sie in der Wohlverhaltensphase.

Sie ist Frührentnerin und bekommt 700€ pro Monat, ich verdiene 1800 netto.

Ich bin damals davon ausgegangen dass ich mit ihren schulden trotz Heirat nicht zu tun habe.

Heute kam aber so ein schreiben in  dem steht:

IV. Einkommen Ehegatte zum Nachweiß der Unterhaltsberechtigung.


Nun meine Frage, muss ich ihre Schulden bezahlen? wollen die jetzt an mein Konto dran?   
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Wandervogel

Antw:Heirat
« Antwort #1 am: 27. Mai 2017, 23:57:12 »

Was hat denn die Unterhaltsberechtigung mit dem Zahlen der Schulden deiner Frau zu tun? Richtig, nichts! Es geht darum, ob deine Frau dich als Unterhaltsberechtigten angeben kann und ihr dann weniger gepfändet wird. Aber bei dem Einkommen von 700 Euro spielt das ohnehin keine Rolle.
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waldi

Antw:Heirat
« Antwort #2 am: 28. Mai 2017, 07:31:11 »

Genau.
Ich vermute mal ganz stark, dass dieses 'Schreiben' ein mehrseitiger Standard-Fragenkatalog ist, den der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder einmal im Jahr ausgefüllt haben möchte, schon alleine um zu zeigen, dass er für sein Geld auch irgendwie arbeitet.

Der hier erwähnte Punkt IV kann ohne weitere Folgen (ähnlich wie vielleicht auch andere überflüssige Fragen) völlig unausgefüllt bleiben.
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daniel666

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Antw:Heirat
« Antwort #3 am: 28. Mai 2017, 08:21:34 »

Also sie brauch diesen diesen Punkt im Schreiben gar nicht ausfüllen ?
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waldi

Antw:Heirat
« Antwort #4 am: 28. Mai 2017, 09:46:54 »

Dass sie's nicht ausfüllen braucht, hatte ich schon geschrieben.
Sie kann's natürlich dennoch ausfüllen.
Beides hat die gleichen Folgen. Nämlich keine.

Relevant wäre die Beantwortung der Frage nur, wenn Du wenig bis garnichts verdienen würdest, Du Dich also von Deiner Frau durchfuttern lassen musst; und wenn bei ihr deshalb der pfändungsfreie Betrag erhöht werden soll, damit ihr entsprechend weniger von ihrer Rente einbehalten wird.

Aber erstens verdienst Du mehr als wenig, und zweitens wird bei Deiner Frau wegen der niedrigen Rente ohnehin nichts einbehalten.
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Wandervogel

Antw:Heirat
« Antwort #5 am: 28. Mai 2017, 10:25:45 »

Ich würde es aber trotzdem beantworten. Gerade weil es keine praktischen Folgen hat, die Wahrheit mitzuteilen. Oder will man es sich gleich am Anfang mit dem IV verderben, falls er auf dieser Information beharrt, auch wenn sie ihm nichts bringt?

Ob sich die Mitwirkungspflicht auch auf solche Auskünfte bezieht, weiß vielleicht jemand anders. Ich würde da jedenfalls nichts riskieren.
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