Ihr Mann gilt, bis das ericht etwas anderes beschließt, als unterhaltsberechtigte Person. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Treuhänder einen Antrag stellt, Ihren Mann nicht mehr zu berücksichtigen, und das Gericht diesem Antrag folgt, ist sehr hoch.
Das Problem der Steuerklassenwahl ist nicht ganz einfach zu lösen.
Mit Steuerklasse 4/4 können Sie nichts falsch machen, das Sie dann in etwa soviel Steuern zahlen, wie es tatsächlich bei einer Einzelveranlagung Ihrerseite anzunehmen ist.
Bei Steuerklasse 5 zahlen Sie erheblich mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten. Das kann zum einen dazu führen, dass insgesamt vom Einkommen Ihres Mannes und Ihnrem Einkommen zuwenig Einkommensteuer abgeführt wird und eine Nachzahlung fällig wird.
Der viel gravierendere Punkt ist, dass der Treuhänder für die Einkommensteuererklärung die Aufteilung der Steuer auf die Eheleute beantragen kann. Wenn Sie selbst etwa 5000 € Steuern in Klasse 5 gezahlt hätten, aber nach Veranlagung nur 2000 € zu zahlen hätten, werden an den Treuhänder 3000 € ausgezahlt, weil die Steuererstattung für Ihren Einkommensteil zur Masse geht. Ihr Mann hätte aber diese 3000 € zuwenig gezahlt und müsste dem Finanzamt diese Steuern nachzahlen. Das macht dann einen Verlust von 6000 € (3000 während des Jahres zuviel gezahlt und 3000 noch nachzahlen)
Deshalb ist es in der Regel nicht sinnvoll, die Steuerklasse 3/5 zu wählen.
Eine echte Alternative ist die Steuerklasse 4/4 mit Faktor. Hier wird die voraussichtliche Steuerlast aufgrund der Einkommen errechnet und jeder zahlt nur den entsprechenden prozentualen Anteil. Lassen Sie sich da beim Finanzamt beraten.