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Autor Thema: hilfe  (Gelesen 2545 mal)

stella

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hilfe
« am: 17. Juli 2007, 13:25:36 »

meinen vermieter droht mir mit einem gerichlichen mahnbescheid mit lohnpfändung , ich habe bei ihm 1700euro schulden , habe nie einem jahnresabrechnung der nebenkosten bekommen aber als ich ausgezogen bin hat er mir die abrechnung von 2 jahren berechnet , jetzt will er das geld auf einmal aber ich kann es mir nicht leisten , was kann ich machen ?

bitte hilf mir
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Feuerwald

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Re: hilfe
« Antwort #1 am: 17. Juli 2007, 15:28:48 »

Hallo Stella

Betriebskostenabrechnung sollte man von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen. Diese stimmen oftmals nicht. Ferner gibt es eine Verjährung, m.W. § 556 BGB, in der die Abrechnung zu erfolgen hat, 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr. Das beste wäre wohl bei einer Mieterberatung oder ggf. der Verbraucherzentrale die Abrechnungen prüfen zu lassen.

Wenn ein Mahnbescheid kommt, hat man 14 Tage Frist um Widerspruch einzulegen. Daher diese Zeit nutzen und wie geschrieben die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Gruss
Feuerwald

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