Hallo,
ich kenne es aus eigener Erfahrung, daß bei den meisten Instituten bei einer rückläufigen Lastschrift das weitere Laszschriftverfahren erstmal eingestellt wird, unabhängig früherer Vereinbarungen. Grund ist, daß der Gläubiger erstmal schnellstmöglich den Rückstand ausgeglichen sehen will und davon ausgeht, daß es möglicherweise im nächsten Monat dieselben Probleme gibt. Also sieht er den Kunden in der Pflicht und zieht seine "Komfortlösung" Lastschrift erstmal zurück. Ob aber für den Verbraucher das Lastschriftverfahren immer ein Vorteil ist, sei mal dahingestellt, man hat bestimmte Zahlungsläufe halt nicht mehr selbst in der Hand. Aber, bei vielen Verträgen hat man leider gar nicht die Wahl.
Da aber meistens steife Bürokraten in der Buchhaltung sitzen, die flexibel wie eine Betonwand sind und persönliche Belange oft nicht gelten lassen (jaja, die Vorschriften...) würde ich mit Jemanden der Leitungsfuntion hat versuchen zu sprechen.
Würde ihm den Sachverhalt schildern, daß es anders nicht möglich ist und schriftlich bestätigen, daß zum Stichtag das Geld überwiesen ist. Mahngebüren können auch ausgebucht werden, sind ein paar Tastenklicks am PC, aber Einer muß halt die Kompetenz haben es zu machen und zu wollen.
Nicht aufgeben und ärgern, sondern Initiative zeigen, denke dann klappt es auch. Wir leben bedauerlicherweise in einer "Systemgesellschaft", wo uns gerne aus bequemlichkeit vorgegaukelt wird, die Rechner haben die Kontrolle....
Gruß
Doktor Mabuse