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Autor Thema: Hilfe bei Kontopfändung  (Gelesen 2591 mal)

biofear

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Hilfe bei Kontopfändung
« am: 31. August 2009, 13:33:36 »

Hallo zusammen,

ich hab da die ein oder andere Frage bezüglich der Kontopfändung. Ich weiss zwar das es schon einige Threads mit dem Namen gibt, aber keines konnte mir so richtig weiter helfen.

Kurz zur Information:

Im Juni 208 Hat EON einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt und auch bekommen, somit war zu diesem Zeitpunkt kein weiteres zugreifen auf das Konto möglich. Ich hab dann direkt eine Kontofreigabe beantragt und diese auch erhalten. Zwischenzeitlich habe ich versucht mit EON eine Ratenzahlung zu vereinbaren, doch was ich von den Herren dort gehört hab, war mehr als lachhaft". Ich hatte zu dem Zeitpunkt ein Einkommen was unter dem Existenzminimun liegt. Aufgrunde dessen habe ich eine monatliche Rate von 50€ angeboten mit der gleichzeitigen bitte nach dauerhafter Zahlung ( ca 3 oder Monate) die Pfändung als schwebend umzulegen. In dem Fall wäre das Konto zumindest frei solang wie ich zahle. DOch die prompte Antwort war  " Zahlen sie 500€ im Monat, dann machen wir das." Naja soviel zum Fal. Naja mittlerweile hat sich einiges geändert. Meine Einnahmen haben sich ebenfalls verändert, aber in dem Fall nach unten. Ich widerrum Mitte diesen Monats, genauer gesagt am 12. 08.2009, zum Amtsgericht für die erneute Freigabe.Etwa 2 Tage nach dem Gerichtsbesuch erhielt ich einen Beschluss, in welchem ausgesagt wird,... sind durch die Drittschuldnerin weder an den Gläubiger noch an den Schuldner auszuzahlen. Soweit so gut. Meines Wissens nach hat der Gläubiger 10 Tage zeit zuzustimmen ob das Geld (es liegt ja unter dem Existenzminimum) an mich ausgezahlt wird oder an ihn zu überweisen ist. heute ist der 31.08. und ich habe bis dato weder etwas vom Gericht gehört geschweige erhalten. Das gepfändetet Geld liegt weiterhin auf meinem Konto, nur komme ich da nicht ran.

Nun die Frage: Gibt es eine möglichkeit an das Geld zu kommen, da sich ja der Gläubiger nicht "in der Lage " sieht, dem Gericht mitzuteilen wie mit dem Geld zu verfahren ist?
Kennt sich da vlt jemand aus und kann mir raten welche möglichkeiten ich da habe??

Schonmal herzlichen Dank für die schnelle Hilfe.

mfg Patrick
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Feuerwald

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Re: Hilfe bei Kontopfändung
« Antwort #1 am: 31. August 2009, 15:58:28 »

§ 850k ZPO ....

(2) Das Vollstreckungsgericht hebt die Pfändung des Guthabens für den Teil vorab auf, dessen der Schuldner bis zum nächsten Zahlungstermin dringend bedarf, um seinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten und seine laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten zu erfüllen oder die dem Gläubiger gleichstehenden Unterhaltsberechtigten gleichmäßig zu befriedigen. Der vorab freigegebene Teil des Guthabens darf den Betrag nicht übersteigen, der dem Schuldner voraussichtlich nach Absatz 1 zu belassen ist. Der Schuldner hat glaubhaft zu machen, dass wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b oder § 851c bezeichneten Art auf das Konto überwiesen worden sind und dass die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen. Die Anhörung des Gläubigers unterbleibt, wenn der damit verbundene Aufschub dem Schuldner nicht zuzumuten ist.
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biofear

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Re: Hilfe bei Kontopfändung
« Antwort #2 am: 31. August 2009, 16:09:28 »

Hallo Feuerwald,

erstmal Danke für Deine/Ihre Antwort. Wenn ich diesen Gesetzestext richtig interpretiere, heisst das das diese Anhörung gar nicht hätte stattfinden dürfen? Wen dem so ist, naja dumm gelaufen. Korrigieren Sie mich bitte falls ich jetzt daneben liegen sollte, jetzt müsste mir das Gericht diesen Betrag , sind immerhin 400 euro, freigeben, da der Gläubiger nicht reagirt hat?
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Feuerwald

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Re: Hilfe bei Kontopfändung
« Antwort #3 am: 31. August 2009, 16:54:27 »

ich würde versuchen beim Gericht eine "Vorabfreigabe" zu erwirken
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