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Autor Thema: Hilfe zum Leben  (Gelesen 1886 mal)

Bastet

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Hilfe zum Leben
« am: 09. Januar 2009, 15:37:48 »

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Hilfe zum Lebensunterhalt.

Ich bin selbständig und hatte letztes Jahr einen Gewinn  von kurz über 4000,-.
Das Unternehmen ist noch jung und der Umsatz / Gewinn wird sicher weiter steigen.
Es reicht halt im Moment noch nicht zum leben.

Ich habe gehört das es im Rahmen von ALGII einen Zuschuß zum Lebensunterhalt geben kann,
wenn die Gewinne noch nicht ausreichend sind.

Läuft das über die ARGE?

Werde ich als Unternehmer sehr eingeschränkt oder muß ich nur regelmäßig meine Einnahmen
nachweisen?
Die werden mir doch sicher nicht in die Geschäftsführung reinreden.

Hat jmd. Erfahrung damit?

Vielen Dank schon mal

Bastet
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Feuerwald

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Re: Hilfe zum Leben
« Antwort #1 am: 09. Januar 2009, 16:27:01 »

Läuft das über die ARGE?

. ja, die Anträge findet man online auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit. Wo von haben Sie bislang gelebt?  Im Fall einer Bedarfsgemeinschaft kann auch das Einkommen von Lebens-/Ehepartner angerechnet werden.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Bastet

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Re: Hilfe zum Leben
« Antwort #2 am: 09. Januar 2009, 17:45:51 »

Die Schulden der Firma sind in der Zeit gewachsen.
Ich hatte zuerst das Konto überzogen, dann wurde umgeschuldet. Natürlich nicht zu den besten Konditionen.
Außerdem habeich  mir privat in der Familie etwas geliehen (zinslos)
Lebe mit meiner Frau zusammen. Durch Ihren Verdienst ist ein großteil der Kosten privat abgedeckt.
Aus der Firma muß ich dann monatlich das Geld für Benzin und Essen usw. entnehmen. Die Fixkosten sind zum
größten Teil gedeckt. Der Rest wie oben finanziert.

Unsere Firma ist noch sehr jung und ich bin guter Dinge, daß die Umsätze steigen werden. Der größte Fehler
war wohl, daß wir ohne Reserven gestartet sind und der Existenzgründungzuschuß nicht lang genug lief.

Ich denke, wir zählen als Bedarfsgemeinschaft. Meine Frau verdient ca. 1250,-.

Ist unser gemeinsamer Verdienst damit schon zu hoch?

Vielen Dank für die Hilfe

Bastet
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