Hallo Jamelja,
eine private Insolvenz lohnt sich grundsätzlich für Sie, wenn Sie kein pfändbares Einkommen haben, oder aber Ihr Gesamtbetrag aller Schulden höher ist, als derjenige Betrag, der sich durch hinzuziehen der monatlich pfändbaren Einkommensbeträge nach insgesamt 6 Jahren ergibt. Rechne auch die verfahrenskosten von ca. 2. 200 EUR hinzu und die eventuellen Vermögenswerte (Auto). Daran erkennt man, ob eine Insolvenz vorteilhaft ist, oder eine andere Möglichkeit der Schuldenbereinigung in Betracht gezogen werden sollte.
Da Sie mit den Schuldnerberatungen schon schlechte Erfahrungen gemacht haben, vermute ich einfach mal, das Sie hier die öffentlichen Beratungsstellen ansprechen, oder? Sollte es an dem sein, dann wäre es gut, wenn Sie über eine dieser öffentl. Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, SKM etc. ) eine Bescheinigung erhalten, worin man Ihnen bestätigt, das man Ihnen nicht helfen kann. Mit dieser Bescheinigung gehen Sie zum Amtsgericht und lassen sich aufgrund dessen - sofern Sie mittellos sind - einen Beratungshilfeberechtigungschein ausstellen, womit Sie sich an einen Rechtsanwalt für Insolvenz wenden. der wird Ihnen alles weitere schon mitteilen.
Zu der höhe Ihrere Schuld können Sie folgendes selbst veranlassen:
Schufa Holding AG, Selbst-Auskunft anfordern /kopie des Personalausweises , beidseitig beilegen. Auskunft kostet ca. 7. 80 EUR
Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht Ihres Wohnortes anschreiben
Amtsgericht -Vollstreckungsgericht - Ihres Wohnortes anschreiben
Weitere unterlagen herausuchen und schon einmal ordnen:
(Kontoauszüge, Lohnbescheinigungen, Personalausweis beidseitig, in Kopie
ALG I oder ALG II– Bescheide, Mietvertrag, Wohngeldbescheid, Kreditverträge, in Kopie
Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Schuldanerkenntnisse, Bürgschaftsurkunden,
Mahnungen, Briefe von Gläubigern, in Original.
So und nun alles Gute. Eventuell hören wir ja noch voneinander, aber bitte dann nur Gutes.
Gruß
vito