Hallo Chaosprinzessin,
ihr solltet klären, ob ihr einen Anspruch auf Wohngeld habt. Das kann Euch Euer Sachbearbeiter bei der Arge/Bundesagentur sagen.
Lasst Euch nicht abwimmeln. Hakt solange nach bis ihr von dem Mitarbeiter die Rechtsgrundlage dafür in den Händen haltet.
Ansonsten auch mal ein bisschen googlen\"Wohngeld und Hartz IV\".
In der Wohnung könnt Ihr solange bleiben, bis der Vermieter einen Räumungstitel gegen Euch erwirkt hat. Dann wird Euch eine Frist gesetzt.
Werde doch mal hinsichtlich der Zahlen etwas konkreter:
Schulden
Vermögen
Einnahmen:
Ausgaben (Miete, Gas, Strom, Wasser, Öl, Versicherungen, Auto, Hunde, Telefon, Handy, Lebensunterhalt).
Auch wenn wie Du schreibst Eure Schulden aus der Selbständigkeit nicht so hoch sind, so könnt ihr das Regelinsolvenzverfahren machen. Das ist kürzer. Allerdings solltet ihr das mit Hilfe eines Fachanwaltes für Insolvenzrecht machen. Über Beratungsschein vom Amtsgericht ist die Erstberatung kostenlos.
An Eurer Stelle würd ich auch nochmal mit dem Vermieter sprechen. Wenn die merken, dass ihr dabei seid die Probleme in den Griff zu bekommen, werden die auch freundlicher. Aber sucht Euch Unterstützung (Familie, gute Freunde).
Habt ihr Eure Steuererklärungen der vergangenen Jahre schon gemacht. Vielleicht gibts ja Rückerstattungen. Hat Dein Mann vielleicht Anspruch auf Steuerrückzahlungen aus seiner Selbständigkeit.
Es gibt viel zu tun, einfach anpacken
Ich kann Dir die nächsten zwei Wochen keine weiteren, Ratschläge geben, da ich in Urlaub fahre. Es wird sich allerdings sicher ein anderer finden, der Dir weiterhilft.
Nur nicht aufgeben
Gruss Sanierer
[addsig]