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Autor Thema: inso / neue Selbständigkeit  (Gelesen 2306 mal)

dakommeichdurch

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inso / neue Selbständigkeit
« am: 01. September 2006, 11:51:47 »

Hallo Miteinander,
habe nun alle Unterlagen beim Anwalt und mein Gewerbe abgemeldet. (seit 3 Monaten) beziehe gerade Hartz 4, habe aber ein Angebot ab 1.10 als freier Handelsvertreter zu arbeiten. Dazu ist ein Gewerbeschein nötig. Wie \"verträgt\" sich das mit dem Insoverfahren, ( bin noch in der aussergerichtlichen Phase)
Die Frage ist also ob ich trotz laufender Inso, eine neue Selbständigkeit beginnen darf, und noch eine ergänzende. Da ich für die Arbeit dann ein Fahrzeug benötige- kann dadurch der SB erhöht werden.?
Danke für kompetenten Rat. ( Mein Anwalt ist gerade in Urlaub und daher für diese Fragestellung nicht greifbar)
Gespeichert
 

ThoFa

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inso / neue Selbständigkeit
« Antwort #1 am: 01. September 2006, 19:54:43 »

Hallo,

grundsätzlich kann man eine Selbständigkeit auch in der Insolvenz weiterführen.
Innerhalb der Insolvenz ist dies allerdings regelmäßig mit Problemen mit dem IV verbunden, ist der Schuldner nur noch in der WVP, gibt es gar keine Probleme, die nicht lösbar wären.

MfG

ThoFa
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