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Autor Thema: insolvenz - differenz alg. ehem. gehalt gelten machen?  (Gelesen 2798 mal)

mandy84

  • Gast
insolvenz - differenz alg. ehem. gehalt gelten machen?
« am: 18. August 2008, 12:31:42 »

hallo,

ich habe mal eine kleine frage, ich stell die mal hier rein, weil ich sonst kein passenderes unterforum gefunden habe. ich hoffe das ist ok. :)

also zur sache, mein ehemaliger arbeitgeber ist pleite gegangen. nun beziehe ich arbeitslosengeld. ein bekannter von mir meinte das ich - da ich noch 2 monate kündigungsschutz hätte - die differenz zwischen dem arbeitslosengeld und meinem ehemaligen gehalt, geltend amchen könnte.
stimmt das? kann das jemand besätigen? ggf weitereführende links anbieten?

ist relativ dringen, da die anmeldung der forderung noch heute erfolgen müsste.  :rougi:

danke schonmal und liebe grüße,
mandy
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paps

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Re: insolvenz - differenz alg. ehem. gehalt gelten machen?
« Antwort #1 am: 18. August 2008, 20:29:38 »

nun dann ist es heute wohl zu spät.

Ich denke er meint die Zahlung von Insolvenzgeld.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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