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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenz in Frankreich?  (Gelesen 4656 mal)

marco1975

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Insolvenz in Frankreich?
« am: 16. Oktober 2006, 14:13:11 »

Hallo,
ich bin mit einem Reisebüro selbstständig und stehe kurz vor der Insolvenz. Ich habe noch keine Ev abgegeben
Jetzt habe ich gehört das die Möglichkeit besteht in Frankreich die Insolvenz zu eröffnen und nach 18 Monaten wieder schuldenfrei zu sein.
Hat jemand von Ihnen erfahrungen mit diesm Thema und kann mir Tips geben.

Ich bin auf eine Berliner Firma gestoßen die solche Insolvenzen begleitet. Ist das Sinnvoll oder Bauernfängerei?

Freu mich auf Eure Antwort.

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DonEckilone

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Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2006, 18:51:02 »

Hi Marco,
privat Insolvenz in Frankreich geht. es gibt deutsche unternehmen die das für dich regeln und das kostet ne menge geld. oder aber du tust es dir selber an. fakt ist du musst nach frankreich umziehen, wenn auch nur auf dem papier, und musst dort deine einkommens und schulden situation darstellen. dazu gibt es vom staat beauftragte stellen die das meines wissen kostenlos durchführen. eine beratung durch ein externes unternehmen lässt dich schnell mal 5000-10000 euro bezahlen. je nach deinem volumen. ich würde vielleicht auf jeden fall versuchen einen aussergerichtlichen vergleich mit deinen gläubigern zu schliessen. das geht schneller und ist eventl. bei einer quote von 10% günstiger. günstig hierzu ist wenn du dich vor den vergleichsverhandlungen nach frankreich ummeldest und mit einer insolvenz en france drohst. davor haben die banken in der regel respekt, da sie bei einer insolvenz a la france leer ausgehen.
gruss
mark
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ThoFa

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Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2006, 13:13:09 »

Hallo,

die Insolvenz in Frankreicht funktioniert nur unter ganz bestimmten Umständen, die auf nahezu keinen Betroffenen hier in D zutreffen. Dies gilt ganz besonders für die immer gern genommmenen Werbeaussage bezgl. des Zeitraumes von 18 Monaten.

Was spricht denn gegen eine Insolvenz in Deutschland ?

MfG

ThoFa
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insolvenz-in-frankreich

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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #3 am: 17. Juli 2007, 20:21:08 »

Hi,

das Verfahren funktioniert! Allerdings sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.  Wenn man dieses konsequent macht, dann hat man gute Chancen relativ schnell ein "neues" Leben zu beginnen.

LG M. 
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Feuerwald

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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #4 am: 17. Juli 2007, 20:39:32 »


"Allerdings sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen"

Gut, da Sie das scheinbar durchlaufen haben,
bitte mehr Infos liefern.

Welche Voraussetzungen ?
Gibt es eine Rechtssicherheit ?
Wer entscheidet über die Restschuldbefreiung ?
Wie sind die Spielregeln ?
Wie hoch sind die Kosten (inkl. Beratung) ?
Muss man seinen Lebensmittelpunkt verlagern ?
Wenn ja, für wie lange ?
Was wird alles gepfändet ? Wie steht es um den Pfändungsschutz ?
Sollte man Französisch sprechen können ?
usw. usw.

Kosten - Nutzen-Rechnung ?

Fakt ist,
das deutsche Insolvenzverfahren dauert auch nicht länger als das unserer Nachbarn.

MfG
Feuerwald

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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #5 am: 17. Juli 2007, 21:08:15 »

Hallo Feuerwald,

ich möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber das Insolvenzverfahren in den Departements 57. 67 und 68 dauert meist maximal 18 Monate, bei Vorliegend er Voraussetzungen. 

Im Folgenden stelle ich ganz grob den Weg dar

Da ich Sie bitte, sich eingehend beraten zu lassen, werde ich diese Passage sehr kurz halten.  Die Schritte und Zeitabläufe kann Ihnen Ihr persönlicher Partner / Dienstleister / Anwalt ausführlich erklären.  Im Folgenden die Aufstellung, welche einen kurzen Überblick geben soll.  Bei den Zeitangaben handelt es sich um Schätzungen Dritter für den Normalfall. 

Phase 1: Verlegung des Lebensmittelpunktes in das entsprechende französische Department (nur Dept.  57,67 und 68 möglich) - Die Wohnungssuche scheint das größte Problem und man sollte 4 bis 6 Wochen bis zum Einzug einplanen.  Darüber hinaus ist die Anmeldung eines deutschen Autos in Frankreich mit vielen Behördengängen und Formularen verbunden, die teilweise einige Wochen bis zur Zusendung benötigen (AUDI Frankreich hat z. B.  gute 3 Wochen für eine Homologationsbescheinigung gebraucht).  Der Aufbau einer neuen Bankverbindung inkl.  weltweit gültiger Kreditkarte ist unproblematisch. 

Phase 2: Ihr Lebensmittelpunkt in Frankreich - mindestens 6 Monate

Phase 3: Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens: Sie sollten einen Gläubiger haben, der gegen Sie vollstrecken möchte.  Aufstellung der Verbindlichkeiten, Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und der Redlichkeit, Zusammenstellung sämtlicher Dokumente (inkl.  Mietverträge, Kontoauszüge etc. ) - Vorprüfung durch eine Art Rechtspfleger mit der Entscheidung über die Zuständigkeit des Gerichts.

Phase 4: Das eigentliche Insolvenzverfahren - Anhörung vor einem Richter mit anschließender Entscheidung (ca.  6 - 8 Wochen nach Zulassung des Verfahrens).  Gegebenenfalls Revisionsverhandlung.  Bei positiver Entscheidung übergabe des Vorgangs an einen Treuhänder. 

Phase 5: Treuhänder prüft Vermögenangaben und bittet Gläubiger um Stellungnahme.  Erstellung des Abschlußberichts nach ca.  2 - 4 Monaten.

Phase 6: Vollzug des Gerichtsbeschlusses unter Berücksichtigung des Abschlussberichts.  Schriftliche Dokumentation dauert dann voraussichtlich nochmals 2 - 3 Monate.  Sie sind in der Zeit aber bereits restschuldbefreit!

Im Rahmen eines optimalen reibungslosen Verfahrens können Sie mit einer Verfahrensdauer von insgesamt ca.  15 Monaten rechnen. 

Eine Rechtssicherheit gibt es bei keinem gerichtlichen Verfahren, weder in Deutschland noch im Ausland.  Jeder der das behauptet, ist in meinen Augen unseriös!
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Feuerwald

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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #6 am: 17. Juli 2007, 21:37:38 »

Sie treten mir nicht zu nahe,

das Frankreich-InsO ist für den normalen Otto-Normal-Schuldner keine Option, da man hier, neben der Rechtsunsicherheit, auch die hohen Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum Resultat stehen.

Nehmen wir mal eine Durchschnittschuldner mit sagen wir man 35.000 Euro Verbindlichkeiten, zwei Kindern und einem Ehepartner als Hausmann/Hausfrau mit einem Nettoeinkommen von 1.800,-m Euro. 

Was soll dieser Mensch mit einer Frankreich-InsO ?

Das deutsche Insolvenzverfahren dauert in der Regel auch nicht länger als 18 Monate.
Danach ist Vermögensbildung wieder möglich.
Es sind um die Restschuldbefreiung erhalten ganz minimale Obliegenheiten zu beachten.
Abzuführen wäre in diesem Beispiel gerade mal 9,25 Euro vom Nettoeinkommen. Kindergeld bleibt außen vor.

Das macht rechnerisch 9,25  x 12 x 6 Jahre. Die deutsche 8sichere) Restschuldbefreiung kostet zusammen gerade mal 666,- Euro. Jedes Frankreich-InsO kostet das zwangszigfache und mehr ohne jede Erfolgsgarantie.

Gruss
Feuerwald

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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #7 am: 17. Juli 2007, 22:55:40 »

für einen Normalschuldner mit 35. 000 € ist es vollkommen ungeeignet.  Da gebe ich Ihnen recht.

Es ist allerdings für Unternehmer und leidende Angestellte, die gute Verdienstmöglichkeiten haben eine interessante Option.
Die Kosten für das gesamte Verfahren belaufen sich je nach Anwalt etc.  auf ca.  15. 000 - 20. 000 €.  Dazu kommen dann noch die Kosten für Wohnung etc.  von monatlich 500 €, so daß sich ein Betrag von insgesamt ca.  25. 000 € ergibt.  Die Ersparnis, die in Deutschland entsteht, nicht mitgerechnet.

Wenn ich jetzt davon ausgehen, dass man ein Einkommen von 3. 000 € netto hat, von welchem knapp 2. 000 € bei einem Ledigen gepfändet werden, dann habe ich die 25. 000 € bereits wieder raus, wenn ich mein Verfahren nur um 1 Jahre abkürzen kann.  Wir reden hier aber von einer Ersparnis von über 5 Jahren!

Mit der Wohlverhaltensphase reden wir in Deutschland von insgesamt 7 Jahren, in denen ich einer Fremdbestimmung unterliege.  Eine Privatinsolvenz in Deutschland, die in 18 Monaten abgeschlossen ist, ist mir nicht bekannt.  Allerdings kenne ich Geschäftspartner, die auch nachj 7 Jahren noch um Ihre Restschuldbefreiung zittern.  Die Rechtsunsicherheit diese in Deutschland zu erhalten ist übrigens höher als in England oder Frankreich.

Das französische Verfahren ist bzgl.  der Restschuldbefreiung deutlicher geregelt als in Deutschland.  Zur Sicherheit des Schuldners.  Das Argument der Rechtssicherheit kann so nicht stehen bleiben.  Die Obliegenheiten in Deutschland für die Restschuldbefreiung sind bei kleinen Einkommen überschaubar, bei höheren Einkommen oder weiterhin selbstständigen allerdings nicht zu unterschätzen.

Nochmals ganz deutlich: Bei Verbindlichkeiten von unter 100. 000 bis 150. 000 Euro und Einkommen von maximal 2. 500 € netto montalich ist ein Verfahren außerhalb Deutschland nicht wirklich sinnvoll.
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paps

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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #8 am: 17. Juli 2007, 23:51:49 »


Nochmals ganz deutlich: Bei Verbindlichkeiten von unter 100. 000 bis 150. 000 Euro und Einkommen von maximal 2. 500 € netto montalich ist ein Verfahren außerhalb Deutschland nicht wirklich sinnvoll.


bei 15.000,- bis 20.000,- Kosten  + Haushaltsführung (nix mit 500,- Miete)  auch verständlich


Im Übrigen sind bei 3.000,- Netto nur  etwa 1400,- pfändbar. Ich hätte aber damit in D meine Schulden (100.000 - 150.000) innerhalb der 72 Monate annährend getilgt und bräuchte gar kein Insolvenzverfahren.

Das Problem was ich sehe, wenn ich einen guten Job in D habe, dann muß ich den entweder aufgeben oder habe dermaßen hohe Nebenkosten, die ja hier noch garnicht zur Debatte stehen.
Wie bitte soll Zahlungsunfähigkeit in Frankreich nachgewiesen werden, wenn ich gut verdiene?
Muß ich den Job in D  aufgeben, stellt sich die Frage was ist nach diesen 1,5 Jahren?
Arbeitslos?

Wird denn durch die Anwälte/Vermittler auch ein Job in Frankreich garantiert? Sonst hätte ich meinen Lebensmittelpunkt nämlich nicht dort.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2007, 23:56:02 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #9 am: 18. Juli 2007, 00:07:37 »

Es kann auch Menschen geben,

denen die Frankreich-InsO besser bekommt. Ich denke aber es wird viel zu viel Wind und Propaganda (= Werbung) darum gemacht und auch falsche Erwatungen und Hoffnungen geschürt.

Wer sein Leben in Frankreich führen, diesem Land den Rücken kehren will oder genug Geld hat, sich das Frankreich-InsO zu "konstruieren", ok, da sage ich nichts gegen. Warum nicht.

Nur es ist leider so, dass solche Verheißungen wie die "schnelle InsO in 18 Monaten" in Frankreich oder sonst wo auch dazu führt, dass die Fakten und Tatsachen verdrängt werden. Deshalb mein Beispiel-Fall.

Das deutsche Verfahren ist nicht schlechter. Es lässt sich gut damit leben. Auch ist in Frankreich das Leben insgesamt nicht billiger.

Noch hinzukommt, die nach-insolvenzlichen Fragen, wenn bspw. deutsche Gläubiger, die titulierte Forderungen haben loslegen und herumpfänden, trotz der französischen RSB, die zwar greifen mag, aber im Zweifel jedes Mal gerichtlich durchgesetzt werden muss.

Gruss
Feuerwald
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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #10 am: 18. Juli 2007, 06:54:19 »

dann liegen wir doch fast auf einer Ebene  :cheesy:

es soll übrigens auch eine ganze Menge Leute geben, die nicht viel konstruieren müssen, sondern es mit einem Projekt etc.  verbinden können.  Dann spart man dich die Doppelkosten.

Ich gebe Ihnen Recht, daß man sich in Deutschland in einem Insolvenzverfahren gut einrichten kann.  Die Gefahr die Restschuldbefreiiung nicht zu erhalten, ist allerdings in meinem Augen dann nicht unerheblich und das über einen recht langen Zeitraum.  Das Leben in Frankreich ist teurer - insbesondere die Ausgaben für das tägliche Leben.  Aber Deutschland ist ja nicht weit.

Bei Vorliegen der RSB von einem französischen Gericht führt dazu, daß der Gerichtsvollzieher nicht pfänden kann.  Er mag zwar an der Tür klingeln, hat dann aber unverrichteter Dinge zu gehen.  Ein Gerichtliches Verfahren, in welchem der ehemalige Schuldner seine RSB beweisen muß, ist unnötig.  Die EU-Rechtsprechung ist ausreichend - außerdem sind alle Gläubiger ins Verfahren eingeschlossen, werden angeschrieben und erhalten auch die Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens. 
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Re: Insolvenz in Frankreich?
« Antwort #11 am: 18. Juli 2007, 07:06:44 »

Zitat von: paps link=topic=533. msg5662#msg5662 date=1184709109
Zitat von: insolvenz-in-frankreich link=topic=533. msg5660#msg5660 date=1184705740

Im Übrigen sind bei 3. 000,- Netto nur  etwa 1400,- pfändbar.  Ich hätte aber damit in D meine Schulden (100. 000 - 150. 000) innerhalb der 72 Monate annährend getilgt und bräuchte gar kein Insolvenzverfahren.


74 * 1400 € = 100. 800 €, das wäre schön.  Allerdings fallen bei 100. 000 € bereits ca.  8. 000 € Zinsen jährlich an.  Leider ist das bei Deinem Kommentar nicht berücksichtigt.  Es ist somit nicht in 7 Jahren möglich.  Außerdem ist bei gutem Einkommen die Verhandlungssituation für Vergleiche recht schlecht.

Bezüglich des Jobs: Es gibt Menschen, die machen sich über die Aufnahme eines neuen Jobs nach 1-2 Jahren mit gutem Gehalt keine großen Gedanken, weil deren Ausbildung/Kompetenz gesucht wird.  In der Übergangsphase hat man dann eine Tätigkeit für eine französische Firma, die vielleicht schlechter bezahlt ist, aber das Leben in dieser Zeit absichert.
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