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Autor Thema: ist das ein ganz normaler ablauf?(gerichtsvollzieher)  (Gelesen 2790 mal)

animor

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ist das ein ganz normaler ablauf?(gerichtsvollzieher)
« am: 19. Oktober 2008, 11:58:45 »

habe anfang sept die EV abgegeben.war persönlich beim gerichtsvollzieher.

nun will er wegen einem anderen gläubiger nächsten freitag vorbei schauen .aber wieso?? bekommt dieser gläubiger nicht ne kopie von der EV???


danke...... :wink:
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paps

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Re: ist das ein ganz normaler ablauf?(gerichtsvollzieher)
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2008, 17:47:28 »

Man könnte auf die andere EV verweisen.

Hat der Gläubiger aber Grund zur Annahme, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert haben, kann er natürlich vor Ablauf eine neue EV verlangen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: ist das ein ganz normaler ablauf?(gerichtsvollzieher)
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2008, 19:43:42 »

eine EV bedeutet ja nicht die Untersagung aller weiteren Zwangsvollstreckungen für die nächsten 3 Jahre.  Natürlich  k a n n  erneut vollstreckt werden, wenn es Gläubiger denn wünscht.
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