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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: kann ich vereisen?WICHTIG  (Gelesen 3183 mal)

struc

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kann ich vereisen?WICHTIG
« am: 04. September 2007, 16:03:06 »

HAllo,
ich habe ein riesen Problem.
ich weiß dass ich einen fehler gemacht habe, allerdings erwarte ich von euch keine moralpredigt, ICH BRAUCHE EUREN RAT!

ich habe vor 3 jahren die eidestattliche versicherung abgegeben.
ich ahbe schulden in höhe von ca 30000 euro.
ich war mit den nerven am ende und bin zu meinem freund gezogen, seitdem bin ich dort aber auch nicht gemeldet, weil er nichts von meinen schulden weiß und ich agnst habe vor konsequenzen.
ich habe inzwischen einen job, und möchte das insolvenzverfahren beginnen lassen, habe auch einen guten berater.
jetzt meine frage:
wenn man die ev abgbt, muss man doc die umzüge usw angeben, sonst bekommt man doch einen haftbefehl, oder?
ich möchte nämlich vereisen, ins ausland.
habe jetzt angst dass mich die polizei bei der passkontrolle mitnimmt. . . . :-(


bitte helft mir!!!schnell!!!!
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Gismo

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Re: kann ich vereisen?WICHTIG
« Antwort #1 am: 04. September 2007, 20:16:48 »

Hallo,

Sowas kann ins Auge gehen ! Ihren Wohnsitzwechsel hätten sie meiner Meinung nach auf jedenfalls melden müssen sonst könnte es einen Haftbefehl geben. Habe das Problem auch vor Jahren gehabt.  :rougi:

Mein Rat:

1. Rufen sie beim Zuständigen AG ihrer alten Wohnstelle an ( das Aktz.: Ihrer letzten EV sollten Sie bereithalten ) und fragen Sie  nach ob in letzter Zeit ein Gläubiger einen erneuten Antrag zur Abgabe der EV gestellt hat oder gar bereits ein Haftbefehl vorliegt. Das hängte auch über längere Zeit beim AG aus da könnte mann auch nachsehen.  :wink:

2. Wenn Sie da keinen Erfolg haben rufen Sie einfach die GV Verteiler Stelle an und fragen da nach.
3. Gehen Sie zum Einwohnermeldeamt und melden Sie ihren Wohnsitz wechsel, die regeln das dann für Sie und melden alles um.

Wenn Ihr Freund wirklich ihr Freund ist wird er auch zu Ihnen halten,ich würde im da reinen Wein einschränken.

Ach ja warum haben Sie sich eigentlich Ihre Post nicht nachsenden lassen, dann wüsten Sie bescheid.  :gruebel:

Ehe das nicht geklärt ist würde ich nicht ins Ausland verreisen.  :nono:

Gruß Gismo

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Feuerwald

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Re: kann ich vereisen?WICHTIG
« Antwort #2 am: 04. September 2007, 22:39:56 »

Ich sehe das wie folgt:

"ich war mit den nerven am ende und bin zu meinem freund gezogen, seitdem bin ich dort aber auch nicht gemeldet, weil er nichts von meinen schulden weiß und ich agnst habe vor konsequenzen. "

-> OK, das ist zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit, weil Sie sich nicht angemeldet haben.  Das lässt sich lösen. Keine Sorge.


"wenn man die ev abgbt, muss man doc die umzüge usw angeben"

-> muss man absolut  n i c h t  (nach) melden.


"sonst bekommt man doch einen haftbefehl, oder?"

-> das ist harmlos. Selbst wenn ein solcher zivilrechtlicher Haftbefehl besteht, weil Sie bspw. einer Aufforderung zur Abgabe einer erneuten EV nicht nachgekommen sind, ist das eine reine Formalität. Tut nicht weh, landet nur in der SCHUFA und beim GV in der Akte.  Sollte Sie mal ein GV antreffen, können Sie jedrzeit die EV abgeben und der Spuk ist vorbei.


"ich möchte nämlich vereisen, ins ausland. "

-> ja, auch das ist kein Problem, da ein solcher zivilrechtlicher Haftbefehl nicht im PC der Polizei zur Fahndung steht. Sie sind ja kein gesuchter Verbrecher. Nur ein unwilliger Schuldner, der halt - zumal auch keine kenntnis - evtl. einer Aufforderung zur Abgabe der EV nicht nachgekommen ist. Reisen ist problemlos möglich.

Probs. kann es nur geben, wenn Sie bspw. Strafbefehle / Strafgelder hatten und diesen nicht nachgekommen sind.

Gruss
Feuerwald

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