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Autor Thema: Kfz Überlassungsvertrag?  (Gelesen 3012 mal)

dischilli

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Kfz Überlassungsvertrag?
« am: 26. September 2012, 18:25:32 »

Hallo,
bei mir soll es also auch bald soweit sein, das ich in die Insolvenz gehe.
Jetzt ist es so, das wir einen Pkw besitzen, den größtenteils meine Frau benutzt, um meine Kinder in die Schule zu fahren, da meine Kinder noch die Grundschule besuchen und der Weg ca. 5-6 km lang ist. Mein Anwalt sagte, das der Pkw wohl nicht in die Insolvenzmasse kommt, da sowohl meine Frau als auch ich den Pkw benötigen.
Da ich den Pkw aber nur hauptsächlich zur Nachtschicht nutzen kann, habe ich mir vor einiger Zeit ein kleines Quad zugelegt, um sowohl zur Früh und Mittagschicht zu kommen, als auch im Winter halbwegs sicher unterwegs zu sein. Wie es aussieht, könnte dieses Quad wohl dem IV in die Hände fallen. Wenn das passiert, kann ich zur Arbeit laufen.
Gibt es eine Möglichkeit, mein Quad zu retten? Habe im Netz was von einem Überlassungsvertrag gelesen. Könnte ich auch so einen Vertrag abschließen? Was ist dazu nötig?

Danke für eure Antworten
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Insokalle

Re: Kfz Überlassungsvertrag?
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2012, 10:23:07 »

Was wollen Sie denn wem überlassen? Was soll "überlassen" sein?
Wenn Sie Eigentum verschenken, ist das insolvenzrechtlich anfechtbar und bringt damit nichts.
Möglicherweise ist das Fahrzeug ja unpfändbar, weil es für den Arbeitsweg gebraucht wird.
Wenn es zur Masse gehören sollte, kann man es sozusagen freikaufen.
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malud

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Re: Kfz Überlassungsvertrag?
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2012, 13:24:09 »

Hallo,

mein Vorredner sagt es zutreffend: Was wollen Sie erreichen?

Egal, in welcher Form etwas vor Insolvenz übetragen wird: Es könnte anfechtbar sein. Erhält man ein adäquates Äquivalent, so gehört dieses ebenfalls zur Insolvenzmasse.

Die Realität ist die, dass man nicht nur seine Schulden in einem Insolvenzverfahren los wird, sondern auch sein Vermögen hierfür einzusetzen hat. Eigentlich nachvollziehbar, oder?

Gruß.

LLDK Rechtsanwälte
www.lldk-insolvenzrecht.de

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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Kfz Überlassungsvertrag?
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2012, 08:01:26 »

Mit dem Quad siehts schlecht aus....es sei denn, der Kaufvertrag über dieses Fahrzeug wurde mit jemanden anderen geschlossen. Sie können ohne Probleme Halter und Versicherungsnehmer sein... Denken Sie mal drüber nach  :biggrin:
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