"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2238 mal)

Shiva

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Kontopfändung
« am: 14. Januar 2011, 23:56:38 »

Hallo,

ich habe ein Problem und hoffe mir kann hier jemand helfen.

Im Juni 2010 kam eine Kontopfändung, mit dem Gläubiger habe ich eine Ratenzahlung vereinbart und bis jetzt auch jede Rate pünktlich beglichen.
Der Vollsteckungsaufschub wurde bis zum 31.12.2010 unter vorbehalt geschrieben.
Nun sah ich am 12.01.2011 das die Pfändung wieder bei der Bank auflebt, ich habe sofort mit dem Gläubiger telefoniert und die Bearbeiterin wollte der Bank eine neue Aussetzung der Pfändung schicken.
Heute am 14.01.2011 schaue ich abends auf mein Konto und sehe das die Bank das Geld an den Gläubiger überwiesen hat.
Was nun ist das Geld trotz Ratenzahlungsvereinbarung weg oder kann ich mit dem Gläubiger reden wegen Rücküberweisung ?

LG. und jetzt schon danke für eure Antworten








Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 15. Januar 2011, 16:42:20 »

m.e. kann nur der Gläubiger eine Rücküberweisung veranlassen.

Die Bank hat nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen, nach Wiederaufleben des PfÜB, ausgezahlt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Kontopfändung
« Antwort #2 am: 15. Januar 2011, 18:10:44 »

Ich frage mich worauf die 14-Tages-Frist nach Wiederaufleben einer ruhendgestellten Pfändung beruht.

Ich denke man kann hier nur vorsorglich und rechtzeitig (!) einen Antrag auf Erneuerung/Perpetuierung des Moratoriums nach § 835 Abs. 3 ZPO stellen. Wird das durch den Schuldner versäumt, gibt's m.E. keine Schutzfrist mehr. Deshalb sind solche "Ruhendstellungen" immer sehr Heikel und eigentlich nicht zu empfehlen.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz