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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2233 mal)

Shiva

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Kontopfändung
« am: 14. Januar 2011, 23:56:38 »

Hallo,

ich habe ein Problem und hoffe mir kann hier jemand helfen.

Im Juni 2010 kam eine Kontopfändung, mit dem Gläubiger habe ich eine Ratenzahlung vereinbart und bis jetzt auch jede Rate pünktlich beglichen.
Der Vollsteckungsaufschub wurde bis zum 31.12.2010 unter vorbehalt geschrieben.
Nun sah ich am 12.01.2011 das die Pfändung wieder bei der Bank auflebt, ich habe sofort mit dem Gläubiger telefoniert und die Bearbeiterin wollte der Bank eine neue Aussetzung der Pfändung schicken.
Heute am 14.01.2011 schaue ich abends auf mein Konto und sehe das die Bank das Geld an den Gläubiger überwiesen hat.
Was nun ist das Geld trotz Ratenzahlungsvereinbarung weg oder kann ich mit dem Gläubiger reden wegen Rücküberweisung ?

LG. und jetzt schon danke für eure Antworten








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paps

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Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 15. Januar 2011, 16:42:20 »

m.e. kann nur der Gläubiger eine Rücküberweisung veranlassen.

Die Bank hat nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen, nach Wiederaufleben des PfÜB, ausgezahlt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung
« Antwort #2 am: 15. Januar 2011, 18:10:44 »

Ich frage mich worauf die 14-Tages-Frist nach Wiederaufleben einer ruhendgestellten Pfändung beruht.

Ich denke man kann hier nur vorsorglich und rechtzeitig (!) einen Antrag auf Erneuerung/Perpetuierung des Moratoriums nach § 835 Abs. 3 ZPO stellen. Wird das durch den Schuldner versäumt, gibt's m.E. keine Schutzfrist mehr. Deshalb sind solche "Ruhendstellungen" immer sehr Heikel und eigentlich nicht zu empfehlen.


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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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