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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2254 mal)

Annchen

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Kontopfändung
« am: 12. November 2011, 09:15:04 »

Hallo zusammen,
ich bin in einer ziemlich blöden Situation:

Im Jahr 2010 habe ich keinen einzigen Brief geöffnet, was dazu führte, dass ich für die Kindergartengebühren für meinen Sohn auf höchster Stufe eingestuft wurde, die ich dann aber nicht gezahlt habe. Hätte ich meine Unterlagen fristgerecht eingereicht, hätte ich gar nichts zahlen müssen. Wie auch immer, ich bin selbst schuld, auf diese Weise habe ich inzwischen einen Schuldenberg von über 9000 Euro angesammelt. Da ich den Bescheiden nicht fristgerecht widersprochen habe, sind sie natürlich rechtskräftig.
Ich habe nebenbei noch ein paar kleinere Schulden, aber die Stadt ist mein Hauptgläubiger, der mir das Leben am schwersten macht.
Vor zwei Wochen, 27.10.(Donnerstag), haben die mir mein Konto gepfändet. Am Montatg darauf habe ich versucht, mit denen zu verhandeln, aber sie sagen, ich muss 1000 Euro sofort auf den Tisch legen, ansonsten passiert da gar nichts. Ich bin an diesem Montag noch zur Schuldnerberatung gegangen, um mir eine Bescheinigung über meine Pfändungsfreigrenze zu holen. Diese liegt in meinem Fall bei 1600 Euro. Klar, mein Gehalt kam. Am Donnerstag darauf, also eine Woche nach Kontopfändung bin ich dann zu meiner Bank gegangen und habe mein Konto auf ein P-Konto umgestellt. Die Bank hat mir sofort meinen Dispo von 900 Euro gestrichen. Ich hatte also jetzt nur noch 500 Euro auf meinem Konto.
Nach der Umstellung habe ich jetzt aber auch nicht mal ein Recht auf diese 500 Euro!
Die Miete hat mir nun die ARGE als zinsloses Dahrlehen gezahlt.

Es kann doch nicht rechtens sein, dass man mir mein komplettes Geld nimmt, ich hab ja nicht nur mich, sondern auch noch mein Kind zu ernähren und Rechnungen wie Strom und Telefon zu bezahlen. Anscheinend ist das aber so, weil es sich um einen öffentlich-rechtlichen Gläubiger handelt.
Was sagt ihr dazu?
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Der_Alte

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Re: Kontopfändung
« Antwort #1 am: 12. November 2011, 10:46:48 »

Die Bank darf mit enem gekündigten Dispo verrechnen.
Den Rest muss sie aber auszahlen, wenn durch die Schuldnerberatung der Betrag von der Pfändungsfreigrenze umfasst wird. Dabei ist es egal, ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen Gläubiger handelt oder nicht.
Das Problem der Banken ist, dass sie oft selbst nicht genau wissen, wie es läuft.

Nochmal zur Bank gehen und darauf hinweisen, dass die vorhandenen 500 € auszuzahlen sind. Wenn die Bank nicht will einen Versuch über die Schuldnerberatung machen. Ansonsten bleibt nur das Gericht, dass sich wahrscheinlich aber nicht für zuständig erklärt, weil alles gesetzlich geregelt ist.
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Annchen

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Re: Kontopfändung
« Antwort #2 am: 12. November 2011, 11:08:45 »

Genauso dachte ich das auch, aber die Rechtsabteilung der Bank lässt nicht mit sich reden und der Schuldnerberater hat mir auch nicht gesagt, dass das nicht rechtens ist. Er meint, ich muss nun noch mal mit der Stadt sprechen, da es sich um einen Härtefall handelt. Diese hat jedoch keine Verpflichtung die Pfändung auszusetzen, sondern kann aus Kulanz handeln. Ich denke jedoch, dass es in meinem Fall nicht zu einer Kulanzhandlung kommt, da ich ja oft genug die Chance hatte zu handeln und es nie gemacht hat. Die haben da (logischerweise) kein Verständnis mehr für mich.
Hätte ich denn in so einem Fall eine Chance Geld zum Leben von der ARGE zu bekommen?
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Insokalle

Re: Kontopfändung
« Antwort #3 am: 12. November 2011, 11:19:33 »

Ich hatte dazu schon mal was geschrieben, das vielleicht weiter hilft:

§ 850k ZPO hinsichtlich der Zeitabläufe prüfen. Dort steht u.a.: Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn das Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners gepfändet ist, das vor Ablauf von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. D.h. evtl. besteht Pfändungsschutz für ein mögliches Guthaben.
Den Banken scheint die gesamte Vorschrift noch nicht so recht bekannt zu sein. Wenn sie zutrifft, sollte man sie einmal ausdrucken und der Bank präsentieren.

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Annchen

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Re: Kontopfändung
« Antwort #4 am: 12. November 2011, 12:18:48 »

Vielen Dank für die Tipps, ich werde mich mal damit auseinandersetzen. Auf den ersten Blick sind diese Gesetzestexte ja nicht so einfach..
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