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Autor Thema: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung  (Gelesen 11516 mal)

Vlux

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Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« am: 12. Januar 2011, 12:21:27 »

Hallo Leute,

zugegeben, der Betreff ist nicht ganz so aussagekräftig, sorry :) .

Es geht darum, dass mein Konto wegen einer offenen Forderung von rund 3000 Euro von der Anwaltskanzlei Fülleborn bepfändet wurde. Da dies meine erste Pfändung ist, geriet ich erstmal leicht in Panik :D .

Ich habe mich über verschiedene Möglichkeiten informiert, wie zB zum Gericht zu gehen, P-Konto, und, und, und...

Die einfachste und sinnvollste Methode war für mich, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Aus diesem Grund habe ich einen Tag nach Zustellung des Pfändungsbeschlußes eine E-Mail an die Kanzlei geschickt, mit der bitte um eine Ratenzahlung. OK, keine Antwort. Hätte ich mir fast denken können...

Eine Woche später, um genau zu sein am 22.12., schickte ich per Einschreiben Einwurf erneut die Bitte, bzw. den Vorschlag einer Ratenzahlung an den Anwalt. Am 23.12. ging das Schreiben somit offiziell ein!

Nun kam dennoch keine Antwort. Ok, es waren ja noch ein paar Feiertage dazwischen, und darum dachte ich mir auch nichts, als ich in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr noch keine Antwort bekommen habe. Aber das ich auch in der Woche nach Neujahr keine Antwort bekommen, fand ich merkwürdig.

Leider viel zu spät, und zwar am 7.1. rief ich dann in der Kanzlei an. Ich fragte nach was nun Sache sein. Die Mitarbeiterin sagte, dass sowohl meine E-Mail als auch mein Einschreiben eingegangen sein, aber noch nicht bearbeitet wurde. Sie bot mir aber direkt am Telefon an, eine Ratenzahlung mit mir zu vereinbaren. Ich stimmte zu, und zack, alles war geregelt. Sie wolle mir nun ein Schreiben zuschicken lassen, mit welchem ich einfach nur zur Bank gehen muss, die dann die erste Rate überweisen würde, und die Pfändung wäre vorerst vom Tisch. Das alles in wenigen Sekunden! Warum man mir nicht so ein Schreiben hat zukommen lassen als die meine Mail und meinen Brief gelesen haben ist mir schleierhaft...

Ok, gut, war ich ja erstmal beruhigt. Nur bis heute (Freitag bis Mittwoch) ist noch kein Brief da! Rein theoretisch hätte der schon Samstag da sein können, mein Einschreiben wurde auch ein Tag später zugestellt, und das obwohl ich ihn im dicksten Weihnachtsgetümmel gegen 19 Uhr erst in der Filiale abgegeben habe...

Nun das große Schrecken... Die Bank hat heute (natürlich berechtigterweise) mein gesamtes Guthaben von ca. 1600 Euro an den Anwalt überwiesen (bzw. zur Zeit noch vorgemerkt), weil ich noch keine Ratenzahlung einrichten konnte, weil noch kein Brief da ist.

Ich rief sofort dort an und versuchte zu retten, was zu retten ist... Man sagte mir nur ganz lapidar, man würde nichts zurückerstatten, und der Brief wäre schon am 7.1. raus. Man sagte nur, dass die Bank da vielleicht noch was dran ändern könnte...

So, mein kleiner Aufsatz über meine Erlebnisse während den Weihnachtsferien wäre hiermit abgeschloßen.

Natürlich wäre es klug gewesen direkt dort anzurufen, und auch auf die E-Mail hätte ich verzichten können. Aber ich empfand ein Einschreiben der den Zugang dieser Vereinbarung bestätigt und ein Schreiben mit meiner händischen Unterschrift als bessere Alternative, und ging eigentlich auch davon aus, dass man mich um ein solches Schreiben bitten würde, wenn ich dort anrufe...

Also meine Fragen...
1.) Es gibt den Nachweis, dass ich die Ratenzahlungsvereinbarung frühzeitig vorgeschlagen habe. Wäre hiermit rechtlich gesehen irgendwas möglich? (ZB die Überweisung rückgängig zu machen und dann die Ratenzahlung einzurichten?)
2.) Was könnte die Bank noch machen? Die Frau am Telefon meinte, die Bank hat eventuell Möglichkeiten... Aber welche? Können die die Überweisung doch noch stoppen? Ohne Ratenzahlungsvereinbarung vom RA brauch ich da ja noch nicht einmal hinzugehen, ich habe ja nichts in der Hand
3.) Habe ich sonst noch Möglichkeiten? (Als Schuldner wohl nicht allzu viele :D )

Ich bin dankbar um jede Antwort! ;)

Gruß Markus
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #1 am: 12. Januar 2011, 14:22:00 »

wann genau erfolgt die Zustellung der Pfändung bei der Bank?
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Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #2 am: 12. Januar 2011, 15:57:19 »

wann genau erfolgt die Zustellung der Pfändung bei der Bank?

Das kann ich leider nicht genau sagen, bei mir wurde am 14.12. zugestellt, also denke ich mal, dass die Bank eventuell ein paar Tage vorher bescheid wusste. Am 15.12. habe ich dann wie gesagt die Mail verschickt, am 22.12. das Einschreiben. Am 7.1. dann der telefonische Kontakt. Ein Brief mit Ratenzahlungsvereinbarung ist auch heute nicht gekommen.

Ich habe auch vorhin bei der Bank angerufen (Deutsche Bank). Man wolle mir bescheid sagen ob die die Überweisung zurückstellen können. Man meinte aber zu mir, dass das Geld mit ziemlicher Sicherheit weg ist :-/ .

Ein Vorteil kann ich aus der ganzen Sache aber dennoch gewinnen: Die Forderung ist gezwungenermaßen zur Hälfte beglichen...
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Nyssa

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #3 am: 13. Januar 2011, 10:40:56 »

RA Fülleborn ist mir auch sehr bekannt. Da musst du die schon fast jeden Tag telefonisch Nerven, wo das erwartete Schreiben etc. bleibt. Hab ich alles hinter mir. Ein Hickhack mit denen.

Aber du hast das Recht, normalerweise innerhalb der 7 Tagen, nach eingang des Lohnes und weiteres, das komplette Bargeld abzuheben. Das hätte dir die Bank auch mitteilen können. Oftmals verschweigen die es. Wenn noch nicht die 7 Tage rum sind, frag mal bei der Bank nach, wie es aussieht, das du über das ganze Geld verfügen kannst. Außerdem beantrage gleich vor Ort bei der Bank ein P-Konto, falls du noch mehr Schulden hast als nur bei RA Fülleborn.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #4 am: 13. Januar 2011, 11:51:33 »

... normalerweise innerhalb der 7 Tagen, nach eingang des Lohnes und weiteres, das komplette Bargeld abzuheben. Das hätte dir die Bank auch mitteilen können.

- nein, die alte 7-Tages-Frist (millerweile sind es 14 Tage) gilt nur für Sozialleistungen, nicht für Lohn etc. (§ 55 SGB I)


Außerdem beantrage gleich vor Ort bei der Bank ein P-Konto

- ja, das hätte vor Ablauf der 4-Wochen-Frist (§ 835 ZPO) erfolgen müssen. Wenn die Bank bereits an den Gläubiger überwiesen hat, gibt es wohl keine Chance mehr, dann ist der Zug leider abgefahren. Für die Zukunft macht das allerdings Sinn.
 






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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #5 am: 13. Januar 2011, 13:12:51 »

Mag sein, bei mir hat die Bank jedenfalls immer mir die 7 Tage frist gegeben, auch bei nicht Sozilalen Geldern ... vielleicht war auch die Bank bei mir Kullanter.
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tomwr

Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #6 am: 13. Januar 2011, 18:16:03 »

Also meine Fragen...
1.) Es gibt den Nachweis, dass ich die Ratenzahlungsvereinbarung frühzeitig vorgeschlagen habe. Wäre hiermit rechtlich gesehen irgendwas möglich? (ZB die Überweisung rückgängig zu machen und dann die Ratenzahlung einzurichten?)
2.) Was könnte die Bank noch machen? Die Frau am Telefon meinte, die Bank hat eventuell Möglichkeiten... Aber welche? Können die die Überweisung doch noch stoppen? Ohne Ratenzahlungsvereinbarung vom RA brauch ich da ja noch nicht einmal hinzugehen, ich habe ja nichts in der Hand
3.) Habe ich sonst noch Möglichkeiten? (Als Schuldner wohl nicht allzu viele :D )

Also generell ist der RA nicht verpflichtet Ratenzahlungen zuzustimmen. Rechtlich hat man da meiner Meinung nach keine Handhabe. Und wenn der Anwalt bereits jetzt durch die Pfändung schon die Hälfte hat, warum sollte er sich auf einen langen Ratenzahlungsprozess einstellen, bei dem ungewiss ist ob der Schuldner sich wirklich daran hält. Solche Vereinbarungen werden normalerweise auch vor einer Kontopfändung im Allgemeinen angeboten (zumindest von den diversen Inkassounternehmen). Wenn man darauf nicht eingeht, warum sollten sich die Unternehmen erst beim allerletzten Druckmittel dann zu solchen Vereinbarungen nötigen lassen ?

Jetzt mal ganz allgemein gesprochen, ohne zu wissen ob der genannte Anwalt seriös ist oder nicht.

Und die Bank hat nach Ablauf der 4 Wochenfrist gar keine andere Möglichkeit als dem Gläubiger das Geld zu überweisen wenn sie nicht selbst in die Haftung kommen will. Und wer will das schon.

So gesehen muss man fairerweise auch fragen, warum sich ein Schuldner erst meldet wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #7 am: 13. Januar 2011, 19:48:51 »

Hey, danke für Eure Antworten :) .

Die Auszahlung des Lohns ging nicht. Man sagte mir nur bei Sozialleistungen. Zumal ich auch gar keinen Lohn beziehe, sondern selbstständig bin. Keine Ahnung ob das einen Unterschied gemacht hätte :) . 

Das Geld ist nun also weg, aber die Forderung zumindest zur Hälfte beglichen. Mittlerweile ist auch die Ratenzahlungsvereinbarung bei mir eingetroffen. Abgestempelt war der Umschlag von der Post am 11.01.11, heißt also, dass ich gar keine Chance hatte, die Überweisung noch zu verhindern, auch wenn man mir bei Fülleborn sagte, das Schreibe wäre schon am 7.1. rausgegangen (keine Ahnung wer nun "schuldig" ist... RA oder Post...).

Was mich halt nur ein wenig "nervt" ist, dass ich bereits frühzeitig alles nötige veranlasst habe, und man bei Fülleborn auch sowohl von meiner Mail als auch von dem Brief wusste. Hätte ich mal direkt angerufen...

Nun gut, wie gesagt, der Brief ist jetzt da und morgen geh ich zur Bank um das Konto von der Pfändung zu befreien und so die Ratenzahlung von 150 Euro zu veranlassen.

Ein P-Konto werde ich vorerst nicht einrichten. Zumal es sich bei diesem Fall auch um meine einzigen Schulden handelt.

Um auch kurz die "Vorgeschichte" anzusprechen: Ich zahle seit etwa Mitte/Ende 2009 die Raten. Juli 2010 wurde ich arbeitslos und konnte erstmal nicht mehr zahlen. Ich habe mich selbstständig gemacht und ab Oktober hatte ich auch wieder geregelte Einkünfte. Zwischenzeitlich "erinnerte" mich der RA wieder an meine Zahlungsverpflichtungen. November konnte ich dann auch wieder eine Rate zahlen. Im Dezember dann die Pfändung. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon 1000 Euro der Forderung beglichen.

Ich bin meiner Zahlungspflicht, wenn auch lückenhaft aufgrund o.g. Umstände, nachgekommen.

Naja, 10 Montasraten á 150 Euro, und die Sache ist durch.

Eine Frage vielleicht noch: Habe ich, nachdem die Pfändung meines Kontos ruhend gestellt wurde, noch Zugriff auf meinen Dispo? Vielleicht weiß das ja einer hier :) .

Danke für alles!
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Nyssa

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #8 am: 13. Januar 2011, 19:57:31 »

Nein, Dispo wird in diesem Falle von der Bank meist gekündigt werden. Spreche, bevor die Bank es tut, mit der Bank, ob Dispo wegen deiner Selbständigkeit erhalten bleiben kann.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #9 am: 13. Januar 2011, 20:02:27 »

Die Auszahlung des Lohns ging nicht

- wann erfolgte denn die Gutschrift des Lohnes?


Ein P-Konto werde ich vorerst nicht einrichten. Zumal es sich bei diesem Fall auch um meine einzigen Schulden handelt.

-  Das Inkasso kann jederzeit den Brief mit der „Ruhendstellung“ widerrufen.  Zudem muss die Bank das nicht akzeptieren.


Eine Frage vielleicht noch: Habe ich, nachdem die Pfändung meines Kontos ruhend gestellt wurde, noch Zugriff auf meinen Dispo? Vielleicht weiß das ja einer hier :) .

- das weiss nur Ihre Bank. Und hier ist noch ein Risiko, sollte die Bank den Dispo kündigen (wegen was auch immer), kann diese Lohnzahlungen mit dem Soll aufrechnen. Pfändungsfreigrenzen gibt es dann nicht.



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Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #10 am: 13. Januar 2011, 20:35:59 »

Danke für die Antworten :) .

"wann erfolgte denn die Gutschrift des Lohnes?"

Am 7.1., also morgen vor genau einer Woche. Wie gesagt, ein Kunde hat seine Rechnung beglichen, somit ist es doch kein Lohn im eigentlichen Sinne, oder?

---
"das weiss nur Ihre Bank. Und hier ist noch ein Risiko, sollte die Bank den Dispo kündigen (wegen was auch immer), kann diese Lohnzahlungen mit dem Soll aufrechnen. Pfändungsfreigrenzen gibt es dann nicht. "

Es ist so, dass ich den Dispo selber vor etwa genau einem Jahr gekündigt habe, da ich merken musste, dass das ganz schön teuer ist, und ich quasi immer im Dispo war. Daher habe ich mich mit der Bank auf eine Rückführung von 100 Euro pro Monat geeinigt. Aktuell habe ich noch einen Dispo von 500 Euro.

Diesen könnte die Bank natürlich sofort geltend machen. Noch ist mein Konto im Plus (7 Euro), der Dispo ist also quasi bezahlt. Aber hätten man mir dann nicht innerhalb der vier Wochen nach der Zustellung bereits mitgeteilt, dass dieser gekündigt ist? Aber gut, dass werde ich dann wohl morgen in der Filiale entgültig klären können :) .

---
"Das Inkasso kann jederzeit den Brief mit der „Ruhendstellung“ widerrufen.  Zudem muss die Bank das nicht akzeptieren."

Heißt das also, dass man mir morgen in der Bank rein theoretisch sagen könnte "Ne, ist nicht? Das Konto bleibt dicht!"?
Auch wenn im Brief steht, dass der Anwalt betätigt, "...dass die angebrachte Kontopfändung unter der Bedingung, dass eine Abschlagszahlung in Höhe von EUR 150,00 [bereits mit den 1650 Euro erledigt, so sagte man mir das zumindest am Telefon] umgehend veranlasst wird, bis auf weiteres widerruflich rangwahrend ruhend gestellt wird. [...] Sollte Ihre Bank eine ausdrückliche Ruhendstellung von mir benötigen, wenden Sie sich bitte an die Rufnummer...".

Von einer erneuten "Auferlebung" der Pfändung gehe ich jetzt mal nicht aus. Mein Einkommen ist das ganze Jahr über gesichert, da ich einen Vertrag mit einem festen Auftraggeber bis Ende 2011 habe. Ich bin also in der Lage jede Rate pünktlich zu begleichen.
Kann natürlich sein, dass sich meine Verhältnisse auch zum Guten oder Schlechtem wenden, aber daran mag ich nicht denken :) .

Oder gibt es noch andere Gründe, weshalb der Anwalt die Pfändung wieder auferleben lassen könnte (Vereinbarung gilt bis Februar 2012)?

Vielen Dank,
Markus
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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #11 am: 13. Januar 2011, 20:55:31 »

Oh, da fällt mir gerad was ein zu der Pfändung. Bei der Bank nützt es nichts, wenn du den Brief vorlegst, und dann ist die Pfändung vom Tisch. Ist nix. Die machen zwar dann deine nötige Überweisung, aber mit dem Hinweis, das dann der RA Fülleborn sich bei der Bank melden muss, damit die Pfändung wieder aufgehoben wird ( in diesem Falle ist es nur eine Ruhestellung der Pfändung. Bist du eine Rate im Verzug, kann der RA Fülleborn sofort die Pfändung wieder auferleben lassen )

Eine persönliche Frage. Selbständigkeit: Kein Privat und Geschäftskonto getrennt? Würd ich dann an deiner Stelle machen.
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Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #12 am: 13. Januar 2011, 21:10:00 »

Mh, das wäre natürlich unpraktisch, weil es dann mit Sicherheit noch ein paar Tage dauert bis das Konto wieder nutzbar ist :neutral: .

Am Telefon sagte man mir beim RA allerdings, dass das Konto "sofort freigegeben wird". Aber gut, man sagte mir auch, dass der Brief schon am 7.1. rausging :thumbup: ...

Ein Geschäftskonto habe ich zur Zeit nicht, wollte ich mir allerdings anlegen. Wenn das jetzt aufgrund der Schufa noch geht...

Darf man das überhaupt, wenn man aktuell eine Pfändung hat? So kann man das Geld ja am betroffenen Konto vorbeiführen.
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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #13 am: 13. Januar 2011, 21:23:58 »

Wenn du nachweislich ein gut geführtes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hast, sollte es machbar sein. Musst nur dann bei der Bank bestimmte Belege vorlegen können, das du ein Geschäftskonto brauchst. Die Deutsche Bank ist in diesem Falle der günstigste Anbieter bei Geschäftskonten, laut meines Wissen. Lass dir aber Zeit, prüfe und vergleiche Angebote für Geschätfskonten. Nicht jede Bank bietet ein Geschäftskonto an. Kannst auch im I-Net durchlesen. Aus dem Geschäft musst dann natürlich dein "Lohn" auf das Private Konto überweisen, damit dann eine eindeutige Trennung hervorgeht.

Lt. meiner Erfahrung mit RA Fülleborn hat die Freischaltung des Kontos nach Ratenzahlungsvereinbarung nochmal 14 Tage gedauert, bis es wirklich frei geschalten war. Also, wenn du bei der Bank dann warst, die Überweisung erfolgreich war, dann 2 Tage später RA Fülleborn telefonisch "nerven", das die doch bitte bei der Bank eine Mitteilung schicken mögen, das das Konto wieder frei gegeben wird.

Drücke dir die Daumen, das es bei dir dann schneller geht.

LG Nyssa
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Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #14 am: 14. Januar 2011, 21:27:58 »

"Drücke dir die Daumen, das es bei dir dann schneller geht."

Hehe, danke - aber der heutige Tag hat zumindest schonmal nichts gebracht :) .

Ich war mit dem Schreiben bei der Bank. Da auf dem Brief steht, dass eine Rate von 150 Euro überwiesen werden soll, was ja nun nicht geht, weil auf dem Konto nichts ist, und die Bank es auch nicht "einsehen" wollte, den bereits überwiesenen Betrag als erste Rate anzusehen (O-Ton: "Auf dem Schreiben steht, dass wir 150 Euro überweisen sollen!"), wurde mein Konto auch nicht freigegeben.

Ich rief nochmal beim RA an. Das Geld ist eingangen, aber in der entsprechenden Fachabteilung, die die Kontofreigabe veranlassen könnte, war heute keiner mehr.

Ich soll also am Montag nochmal anrufen... mal sehen :D .
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Nyssa

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #15 am: 15. Januar 2011, 07:16:06 »

Haha ... sorry, das ich so lachen musste. Die sind eine Fachabteilung. Rufe heute nochmal an, ab 09:00 bis 13:00 Uhr erreichst du auf jedenfall jemanden. Sags denen, dass du ja durch den bereits eingezogenen Betrag von 1600,- Euro nichts mehr auf dem Konto hast und du auf jeden Fall einen Dauerauftrag ab den folge Monat einrichten wirst. Aber Sie mögen doch bitte das Konto frei geben lassen, damit auch ein Dauerauftrag für die Ratenzahlung eingerichtet werden kann und hinterher es reibungslos ablaufen kann. Dies Telefonisch und schriftlich vorab per Fax und per Einschreiben gleich hinterher. Denn die Faxen eh nur an die Bank  :wink: , das das Konto wieder freigegeben wird.

Und damit du nichts zahlen muss an Telefongebühren etc., hier gleich die Kostengünstigere Nummern: Telefon: 040 3749800 und Telefax: 040 51493113

LG Nyssa
« Letzte Änderung: 15. Januar 2011, 07:19:48 von Nyssa »
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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #16 am: 19. Januar 2011, 01:51:42 »

So, kleines Update von mir:

Gestern beim RA angerufen, die haben die Ruhendstellung direkt an die Bank gefaxt. Heute war das Konto dann auch wieder frei, und ich kann noch über den Dispo verfügen :wow: .

Auch wenn die ganze Situation für mich eher "suboptimal" ist, so bin ich doch ein wenig optimistisch gestimmt. Auf das die Sache bald vom Tisch ist!

Danke auch für die Nummer Nyssa, hat mir sicher einen guten Euro gespart :juchu: .

Viele Grüße
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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #17 am: 19. Januar 2011, 02:13:41 »

Das freut mich :thumbup: super. Nun kannst beruhigt den Rest abzahlen  :wink:

LG Nyssa
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Vlux

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #18 am: 17. März 2011, 18:45:59 »

Hallo da!

Ich hoffe dieser Beitrag rutscht wieder nach oben, wenn man antwortet. Hier hinten auf Seite 5 ist wahrscheinlich nicht mehr soviel los :D .

Mittlerweile habe ich meine Steuerrückzahlung bekommen, und die restlichen rund 1200 Euro dieser Forderung auf einen Schlag beglichen, und bin jetzt happy :D .

Ich habe den Titel zurückgefordert und heute per Einschreiben bekommen, inklusive einem Brief, dass die Forderung beglichen wurde und meine Akte geschlossen wurde.

Nun würde ich gerne die damit verbundenen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und der Schufa (sofern möglich - habe da viel widersprüchliches im Netz gelesen) löschen lassen. Zuerst möchte ich auf jeden Fall den Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen lassen.

Wie gehe ich da vor? Schreibe ich einen Brief an mein zuständiges Amtsgericht mit Kopien des Schreibens? Rufe ich an? Sollte ich hingehen und die Unterlagen mitnehmen? Es scheint das wohl keine Anträge zu geben die man einfach runterladen kann, wie für viele andere Dinge.

Vielleicht weiß ja hier jemand bescheid, was ich nun machen kann, Vielen Dank :thumbup: .
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paps

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Re: Kontopfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
« Antwort #19 am: 17. März 2011, 19:03:13 »

Die Löschung im Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa muß der GL beantragen.

FAQ Schufa
* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt

PS:
Durch den neuen Eintrag rutscht zumindest der Tread wieder in den Bereich "ungelesene/neue Beiträge" für Jeden, der sich einlogt.
Die Wenigsten haben aber die Grundeinstellung für Treads geändert und lassen sich die neuesten Beiträge zuerst anzeigen.
So muß man eben tatsächlich bis zur letzten Seite blättern, um neue Beiträge zu lesen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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