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Autor Thema: Kontopfändung unter Freibetrag  (Gelesen 1876 mal)

Steffl

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Kontopfändung unter Freibetrag
« am: 13. Dezember 2012, 21:11:25 »

Hallöle^^
 ich habe mir vor 3 Monaten bei der HVB Bank ein Pkonto eröffnet, seid dem geht alles schief

erster monat 300 eu gefpändet
2ter monat auch irgendwas um die 300,
und heute 430 eu
bei nachfrage warum hies es nur wegen der rücklastschriften, ok im monat 2 habe ich alle daueraufträge und einzugsermächtigungen storniert, und mache nun im monat 3 alles von hand.
ich backam kullanter halber 100 eu ^^

ich habe einen Pfändungsfreibetrag von 2215 eu inkl Kindergeld
heute steht drann

Ihr neuer Kontostand EUR 1.285,11+
Verfügbarer Saldo Pfändungsschutzkonto: EUR 864,04+

einnahmen belaufen sich vom kindergeld 360 eu eingang 13.12, und meinm lohn 1700 eingang 7.12

wenn ich nun meine ausgaben und dem noch verfügbaren teil zusammen rechne kommt da ein frei betrag von 1783.42 raus
morgen werde ich wiedermals zur bank gehn und nachfragen was da los ist. ich weis schon was kommt sie müssen es prüfen und sie melden sich bei mir,
aso und das Inso. ist seid 3 wochen eröffnet

hoffe ihr könnt mir da von der leitung helfen, denn ich verstehe die ganze rechnerei nicht mehr, oder liegt die bank doch falsch

danke und grüße euch






Gespeichert
 

tomwr

Re: Kontopfändung unter Freibetrag
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2012, 00:18:00 »

Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto ist nur der Grundfreibetrag. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, muss die Pfändungen auf dem Konto von dem Gläubiger aufgehoben werden. Der darf seine Ansprüche nur noch nach den Regeln des Insolvenzverfahrens verfolgen (also zur Tabelle anmelden). Wenn der die Pfändung nicht zurücknehmen will, musst Du ggf. das Insolvenzgericht einschalten.

Anstelle des Pfändungsgläubigers tritt im Insolvenzverfahren der IV. Dieser ist empfangsberechtigt für die Beträge auf dem P-Konto, die nicht geschützt sind. Wenn es sich dabei nur um Arbeitslohn und Kindergeld handelt und der Arbeitgeber schon pfändbare Beträge abführt, ist das Konto vom IV eigentlich freizugeben. Auf eine solche Freigabe solltest Du drängen, bringt aber nur was wenn die Pfändung auch zurückgenommen wird sonst lebt die wieder auf und Du kommst vom Regen in die Traufe.
Gespeichert
 
 

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