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Autor Thema: kontosperrung!  (Gelesen 11591 mal)

Gast

  • Gast
kontosperrung!
« am: 05. November 2005, 21:16:00 »

hallo, habe heute das erste mal gelesen das die kontosperrung viele leute belastet und nicht weiter wissen.ich bin also nicht allein!mir wurde am 03.11.2005 mein konto gesperrt,den bescheid von der bank bekam ich am 04.11.2005 und wie oh wunder kam der bescheid vom gerichtsvollzieher heute am 05.11.2005 ich habe am 03.11.2005 meine miete überweisen wollen und muste feststellen heute das dies nicht ausgeführt wurde.die summe die auf dem konto ist,ist genau unsere miete wie jeden monat,da eine kleine unfallrente dadrauf überwiesen und den rest überweist meine frau von ihrem konto um die miete komplett zu bezahlen.meine frage was kann ich tun um an mein geld zu kommen um die miete zu bezahlen ?kann mir vieleicht jemand helfen tip oder so jetzt ist nicht nur meine rente weg sondern auch das geld meine frau
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Gast

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kontosperrung!
« Antwort #1 am: 06. November 2005, 11:49:00 »

Du musst sofort zur Rechtsantragstelle bei deinem örtlichen Amtsgericht und dort beim Rechtspfleger einen so genannten Pfändungsschutz beantragen. Das Ganze ist für dich kostenlos und du kannst zumindest über einen Teil deines Geldes wieder verfügen. Denn ein Existenzminimum steht dir immer zu – wie viel das ist, steht in so genannten Pfändungstabellen. Die werden immer wieder aktualisiert – im Moment kann bei jemandem der weniger als 940 Euro netto verdient, nicht gepfändet werden. Ein anderes Beispiel: Verdienst du rund 1.300 Euro netto im Monat und bist für eine andere Person unterhaltspflichtig, können von deinem monatlichen Einkommen jeweils nur fünf Euro gepfändet werden.
Übrigens: Die 14-Tage-Frist für deinen Einspruch beim Amtsgericht gilt nur im ersten Monat. Kümmerst du dich nicht und der nächste Lohn geht ein, ist er sofort weg – diesmal ohne Frist. Hast du aber erst einmal die Aufhebung einer Pfändung erreicht, gilt der Schutz auch für die nächsten Monate. Aber eben nur für diese eine Pfändung von diesem einen Gläubiger.

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jschwab

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kontosperrung!
« Antwort #2 am: 06. November 2005, 11:54:00 »

Hier nochmal die gesamte Information:

Der Kuckuck auf dem Konto - was tun bei Kontopfändung?  

So etwas kommt völlig überraschend: Du willst am Bank-Automaten Geld abheben und plötzlich wird deine Karte eingezogen. Dabei weißt du ganz genau, dass auf dem Konto noch Geld ist. Mögliche Erklärung: Wenn du Schulden hast, kann es sein, dass dein Konto gepfändet wurde. Dann gehen keine Daueraufträge mehr vom Konto ab – deine Miete wird also nicht mehr überwiesen. Und: Du kannst überhaupt kein Geld zum Leben mehr abheben. Wir sagen dir, was du in so einem Fall tun kannst.



Schnell handeln!
So wie du von der Pfändung erfährst, läuft die Zeit. Du hast eine Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit darf die Bank nichts an deinen Gläubiger auszahlen. Nach den 14 Tagen wird sie das aber tun und das Geld ist weg – für immer!
Nichtwissen zählt hier auch nicht als Ausrede – die Banken müssen ihre Kunden informieren, wenn jemand deren Konto pfänden will.


Ab zum Amtsgericht
Du musst sofort zur Rechtsantragstelle bei deinem örtlichen Amtsgericht und dort beim Rechtspfleger einen so genannten Pfändungsschutz beantragen. Das Ganze ist für dich kostenlos und du kannst zumindest über einen Teil deines Geldes wieder verfügen. Denn ein Existenzminimum steht dir immer zu – wie viel das ist, steht in so genannten Pfändungstabellen. Die werden immer wieder aktualisiert – im Moment kann bei jemandem der weniger als 940 Euro netto verdient, nicht gepfändet werden. Ein anderes Beispiel: Verdienst du rund 1.300 Euro netto im Monat und bist für eine andere Person unterhaltspflichtig, können von deinem monatlichen Einkommen jeweils nur fünf Euro gepfändet werden.
Übrigens: Die 14-Tage-Frist für deinen Einspruch beim Amtsgericht gilt nur im ersten Monat. Kümmerst du dich nicht und der nächste Lohn geht ein, ist er sofort weg – diesmal ohne Frist. Hast du aber erst einmal die Aufhebung einer Pfändung erreicht, gilt der Schutz auch für die nächsten Monate. Aber eben nur für diese eine Pfändung von diesem einen Gläubiger.


Sozialeistungen können nicht gepfändet werden
Alle so genannten Sozialleistungen, wie:
- Krankengeld
- Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld und -hilfe
- BAföG
- Rente
- Kindergeld
- Wohngeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld
muss dir die Bank grundsätzlich vollständig auszahlen. Die meisten Banken machen das von sich aus – falls nicht, hilft dir dein Rechtspfleger beim Amtsgericht auch in diesem Fall kostenlos weiter. Für den Nachweis reichen deine Kontoauszüge oder auch der Leistungsbescheid von der jeweiligen Behörde aus.


„7-Tage-Frist“ für Sozialleistungen
Die Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang vor der Pfändung „geschützt\". Das heißt: Legst du deinen Leistungsbescheid oder den Kontoauszug vor, muss die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen.
Verbraucherschützer empfehlen: Alle Sozialleistungen, die auf deinem Konto eingehen, solltest du auch innerhalb der sieben Tage abheben.


Geld kannst du auch vorbeugend schützen
Wenn du Schulden hast und damit rechnen musst, dass einer deiner Gläubiger dein Konto pfänden lassen wird, kannst du dich auch vorbeugend vor der Kontosperre schützen. Das macht ebenfalls dein Rechtspfleger am Amtsgericht für dich – dann wird dir jeden Monat ein vorab festgelegter Betrag pfandfrei belassen.

Schutz nur für das eigene Konto
Übrigens: Der Pfändungsschutz gilt nur für dein eigenes Konto. Hast du Geld bei Freunden oder Familienangehörigen geparkt – kann das trotzdem gepfändet werden. Dann musst du wieder zum Amtsgericht und dort beantragen, dass dir dein Geld zurück überwiesen wird.

Pauschal-Gebühren für gepfändete Konten sind nicht erlaubt
Manche Banken verlangen für die Sperrzeit deines Kontos pauschal rund 20 Euro Bearbeitungsgebühren – das ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil auch bestätigt (AZ: IX ZR 219/98).
Zulässig dagegen: Die Bank darf dein Konto kündigen. Denn so etwas wie ein „Recht auf ein Konto“ gibt es zumindest für die Privatbanken nicht. Anders dagegen ist das bei Banken, die zum Deutschen Sparkassen- oder Giroverband gehören. Diese müssen dir das Recht auf ein Konto einräumen.


MFG
Johann Schwab
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Minka55413

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kontosperrung!
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2005, 23:37:00 »

Kann mich dann aber trotzdem der Gerichtsvollzieher zu Zahlungen zwingen??
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Gast

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kontosperrung!
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2005, 11:12:00 »

Hallo,
was haben Sie denn für einen Gerichtsvollzieher ?

Entweder er kann oder er kann nicht. Es gibt kein \"Zwingen\". Je nachdem ob die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, kann er ansonsten kann er nicht.

Mein Rat:
Geben Sie die EV ab (sonfern noch nicht gemacht) dann holen Sie Sich >> hier << Ihren aktuellen Pfändungsbetrag.

Dann wissen Sie genau was von Ihrem Gehalt oder Einnahmen gepfändet werden kann. Alles andere verbleibt bei Ihnen.

Gruss
Johann Schwab


[ Diese Nachricht wurde editiert von : jafern on 04-12-2005 13:55 ]
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