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Autor Thema: Kontpfändung - Abbuchungen im lfd. Monat  (Gelesen 3950 mal)

WorkinPoor

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Kontpfändung - Abbuchungen im lfd. Monat
« am: 25. Mai 2008, 14:31:55 »

Hallo, ihr Spezialisten,
ich bin neu hier und habe gleich Fragen, für die ich bisher keine Antwort fand.
Gläubiger hat mehrfach Lohn gepfändet (erfolglos wg. geringem Einkommen)und
bereits mehrfach die EV erhalten.
Jetzt zusätzlich Kontopfändung, akt. Guthaben 16,-€ (haha?)

1. Frage: War die Kontopfändung notwendig? d.h. komme ich (irgendwann) für die Kosten auf?
Schliesslich ist aus dem EV bekannt, dass ich kein pfändbares Einkommen und dein Bankguthaben  habe.

2. Frage: Ich beziehe Arbeitslohn und zus. ALGII Leistungen auf dieses Konto.
Davon werden im Laufe des Monats Beträge für Telefon, Strom, Internet usw abgebucht.
Ist dieser unpfändbare Arbeitslohn nachgerichtlicher Freigabe sofort abzuheben oder kann ich für laufende Abbuchungen und Überweisungen ein Guthaben auf dem Konto belassen?

3. Frage: Ich erwarte Fahrtkostenerstattung vom Bundesamt für Migration zum Besuch eines Integrationskurses für meine Fau (Ausländerin, ARGE hat den Eigenanteil übernommen).
Ist dieser Betrag pfändbar? Muss er evtl. innerhalb vonx Tagen abgehoben werden?

Die sich möglicherweise abzeichnende erforderliche Bareinzahlung von offenen Rechnungen würde für mich erhebliche Mehrkosten verursachen. Ist der  Gläubiger evtl. schadensersatzpflichtig?

Noch ein kurzer Hinweis:
Meine Schulden resultieren aus einen früheren Selbstständigkeit (um 200.000,- und sind aus Arbeitnehmereinkommen nicht zurückzuführen)

Vielen Dank für Eure Antworten

WorkinPoor
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smallville

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Re: Kontpfändung - Abbuchungen im lfd. Monat
« Antwort #1 am: 25. Mai 2008, 21:43:49 »

Hallo und willkommen hier.

Vorab eine Frage - bist Du im Insolvenzverfahren oder hast Du vor in Insolvenz zu gehen?
Ich frage auf Grund von der Höhe Deiner Schulden und dieses Satzes:

Meine Schulden resultieren aus einen früheren Selbstständigkeit (um 200.000,- und sind aus Arbeitnehmereinkommen nicht zurückzuführen)


Zu Deinen Fragen:
Ich persönlich würde mir zuerst ein neues Konto beschaffen.
Ob die Gläubiger schadenseratzpflichtig sind wage ich zu bezweifeln.

Ich denke Du könntest theoretisch den unpfändbaren Betrag schon auf Deinem Konto lassen (für laufende Kosten) aber aufgrund der schon bekannten Gefahr der Kontopfändung würde ich wie erwähnt ein neues Konto eröffnen.

Sozialleistungen sind nicht pfändbar, sie können innerhalb von 7 Werktagen vom Konto abgehoben werden - auch wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt.

Ich denke dazu zählt auch die Fahrtkostenerstattung. Sicher bin ich mir hier allerdings nicht.


Solltest Du noch nicht in Insolvenz sein, würde ich aufgrund der Höhe Deiner Schulden dringend dazu raten.
Langfristig hättest Du dann auch keinerlei Probleme mehr mit Pfändungen und könntest mit Deinem Einkommen besser wirtschaften.

lg
small
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Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 
 

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