"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen  (Gelesen 4806 mal)

Hilfesuchender

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo,

nach langen Überredungskünsten habe ich nun meine Eltern doch davon überzeugt, etwas gegen ihre Schulden zu tun.
Nun ist es ja sehr schwer an die notwendigen Informationen zu kommen. Bei meinen Recherchen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen.

Das Erstgespräch haben wir jetzt hinter uns. Nun geht es um den Antrag auf Kostenübernahme der Schuldnerberatung. Mein Vater ist zu 100% dauerhaft erwerbsgemindert (deswegen überhaupt erst der Schuldenberg), meine Mutter ist geringfügig beschäftigt. Beide haben sowohl Einzelschulden, als auch gemeinsame Schulden. Beide müssen also ein Verfahren eröffnen.
Mein Vater muss ja nun einen Antrag beim Amt für Soziales, meine Mutter bei der BAGIS einreichen.
Jetzt war mein Vater mit dem Antrag beim Amt, und der "nette" Mann entgegnete gleich, dass er wahrscheinlich zu viel Einkommen hätte.
Nun zu meiner Frage. Weiß da jemand die Grenzen für Bremen? Für Hamburg habe ich sie gefunden. Die nützen mir ja nun aber nichts in Bremen.
Mein Vater bekommt zwei Renten (eine aus dem Ausland, weil er da länger gearbeitet hat): ingesamt ca. 1080 Euro.
Meine Mutter verdient so 300-380 Euro (wie die Stunden halt gemacht werden können).
Ich hänge als Student auch noch mit im Haushalt. Bin aber aus der Unterhaltspflicht meiner Eltern raus. Ich nenne mich deshalb, weil ich z.B. ein Auto habe, was im Antrag vom Amt für Soziales auch gefragt wird. Ich habe derzeit kein Einkommen, weil es sich mit den Vorlesungen und Praktika nicht vereinbaren lässt, und bekomme kein Bafög, weil zweiter Studiengang. Auf das fehlende Einkommen von mir hat der "nette" Herr vom Amt auch sehr "freundlich" reagiert (sowas muss man sich anhören, wenn man schon seit dem 14. Lebensjahr arbeitet, und mal ein halbes Jahr nicht arbeitet).
Eine weitere Frage wäre, ob es hier Erfahrungen gibt, wieviel die Schuldnerberatung ca. kostet, falls es keine Kostenübernahme gibt. Die Informationen im Internet dazu sind sehr vage bis vollkommen unbrauchbar. Es sind so ca. 10 Gläubiger bei jeder Person. Und insgesamt fast 100.000 Euro Schulden.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe im Voraus.
der Hilfesuchende
« Letzte Änderung: 13. April 2010, 20:17:57 von Hilfesuchender »
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen
« Antwort #1 am: 16. April 2010, 15:40:23 »

Sie können beim Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein zur Vorbereitung der Insolvenz bekommen.

Der Rechtspfleger muss ihnen lt. BGH-Urteil einen Schein ausstellen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Damit gehen Sie dann zu einem Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihrer Wahl. Bei Terminvereinbarung bitte unbedingt vorher sagen , dass Sie einen Beratungshilfeschein haben und lassen sich beraten und führen das aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch. Alles kostenlos bzw. 10 Euro Eigenanteil.

Alles andere ist kalter Kaffee. Kommerzielle Berater können sie vergessen.
Die ziehen Ihnen nur die Kohle aus der Tasche die Sie sowieso nicht haben.
Ausserdem halte ich deren Fachwissen für äusserst dürftig.

FINGER WEG !!!!!!!!!!!!!

Bei karitativen Stellen warten sie zig Monate auf einen Termin.
Verlorene wertvolle Zeit gerade wenn schon Pfändungen anstehen sollten.

Termin beim Anwalt bekommen sie recht zügig.
« Letzte Änderung: 16. April 2010, 15:58:38 von rookie »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen
« Antwort #2 am: 16. April 2010, 18:02:39 »


Der Rechtspfleger muss ihnen lt. BGH-Urteil einen Schein ausstellen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.



welches soll denn das sein ?
Gespeichert
 

waldi2506

  • Gast
Re: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen
« Antwort #3 am: 16. April 2010, 18:44:51 »

[ERASED]
« Letzte Änderung: 28. April 2010, 16:06:30 von waldi2506 »
Gespeichert
 

Hilfesuchender

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen
« Antwort #4 am: 16. April 2010, 20:15:05 »

Danke schonmal für die Antworten.

Jetzt muss ich aber erstmal doofe Fragen stellen, sorry. Ist gar nicht so einfach sich durch die ganze Sache zu arbeiten, wenn man gleichzeitig einen vollen Stundenplan an der Uni hat.  :rougi:
Jetzt wundert mich das mit den 10 Euro. Darf ich fragen, aus welchem Bundesland Ihr kommt. Das scheint ja schon sehr vom Bundesland abzuhängen, wie die Sachen gehandhabt werden.

Vorbereitung der Insolvenz ist doch jetzt der Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, richtig?
Ist das mit den zwei Beratungsgesprächen jetzt die komplette Stufe 1 des Verfahrens, oder besteht da noch ein Unterschied?
Zu einem Erstgespräch waren wir schon. Das ist eine gemeinnützige Firma. Keine Ahnung ob die Angehörigkeiten der Firma etwas bringen:
korporatives mitglied im
awo kreisverband bremen e.v.
mitglied im
fachzentrum schuldenberatung
im lande bremen e.v.

Die Schuldnerberatungen, die direkt vom Land Bremen angeboten werden, kann man ja wirklich vergessen. Die Wartezeiten sind echt lang.

Bei der Schuldnerberatung wurde uns jetzt gesagt, dass halt die gewissen Anträge jeweils eingereicht werden müssen. Der Mann war jetzt auch sehr freundlich, und auch nicht aufdringlich, wie man es sonst von Anwälten bezüglich der Vollmachten kennt. Davor hatte ich meine Eltern ja schon gewarnt, dass sie ja nicht soetwas unterschreiben. Davon war im Erstgespräch zum Glück auch nicht die Rede.
Allein der Versuch die Anträge einzureichen, war schon schwierig. Wir wurden durch drei Abteilungen geschickt in zwei Ämtern der Bagis. Grund: Aufteilung der Nachnamen in unserem PLZ-Bereich auf zwei Ämter, und zusätzlich mussten wir dann noch zu einer anderen Stelle der Bagis, weil mein Vater zu 50% schwerbehindert ist, und deswegen, obwohl es um meine Mutter geht, eine andere Stelle zuständig ist.
Wenn ich alleine bedenke, dass zwei unterschiedlich Stellen für meine Eltern zuständig sein sollen, wundert es mich jetzt, dass es so einfach über das Amtsgericht laufen soll.  :dntknw:

Sorry, wegen den doofen Fragen. Der Begriff des Beratungsscheins ist jetzt vollkommen neu für mich. Alle Informationen die ich gefunden, bzw. bekommen hatte, waren alle auf den Begriff der Schuldnerberatung und der Kostenübernahme gemünzt.

Foren sind schon Klasse. Alleine läuft man sich irgendwie nur die Füße wund, ohne irgendwo anzukommen.
Der Hilfesuchende
Gespeichert
 

waldi2506

  • Gast
Re: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen
« Antwort #5 am: 16. April 2010, 22:13:57 »

[ERASED]
« Letzte Änderung: 28. April 2010, 16:06:44 von waldi2506 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen
« Antwort #6 am: 17. April 2010, 10:58:49 »

Und da nicht jedes Gericht einen Beratungsschein für die Insolvenz vergibt (und es generell eben keinen Anspruch darauf gibt), empfiehlt sich vorher die Frage nach der Höhe der Kosten. Aber jetzt haben Sie doch schon einen Verein beauftragt. Fragen Sie bei Gericht nach dem Schein. Aber ich glaube, in Bremen gibt es keinen.

GGf. ist vor Antragstellung das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Es vergeht also evtl. noch Zeit bis zur mögl. Verfahrenseröffnung.
Gespeichert
 

KSC

  • Gast
Re: Kostenübernahme Schuldnerberatung und allgemeine Fragen
« Antwort #7 am: 17. April 2010, 21:56:53 »

Der über die Zeit vom Lohn einbehaltene Betrag deckt leicht die Gerichts- und Treuhänderkosten und die Gläubiger können sich vom übrigen Rest später auch noch ne Bratwurst kaufen.

Ich schmeiß mich weg vor lachen!!!!  :lollol: :lollol:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz