"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Kostenübernahme  (Gelesen 2505 mal)

Tigermua

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Kostenübernahme
« am: 05. Mai 2010, 08:03:00 »

Hallo,

gerne würde ich meiner Freundin helfen wollen. Sie hat Schulden und möchte sich auch helfen lassen. Das versucht sie nun schon seit 2008. Sie ist 2008 zu einer kostenlose Beratungsstelle der Caritas gegangen. Da sie ja kein Einkommen hat außer Hartz IV, dachte sie das es die beste Lösung um Hilfe zu bekommen. Sie musste mehrer Veranstaltungen mit machen um bis zu diesem Sondierungstermin  zu kommen. 2009 hat sie dann den Sondierungstermin erhalten und da hat sie halt offen gelegt, das das Jobcenter Rückforderungen hat.
Rückforderungen kommen daher, da wir zusammen leben und ich arbeiten gehe. Ich bekomme jeden Monat unterschiedlich Lohn, was ihr angerechnet wird. Es sind Rückforderungen die sie ja nicht verschuldet hat. Sie ist völlig verzweifelt, weil man ihr von der Caritas gesagt hat, erst müssen die Forderungen vom Jobcenter weg sein, dann können wir ihnen helfen. Da sie nicht weiter in die Schulden raten will, hat sie sich anderweitig Hilfe versucht zu holen. Das Erstgespräch bei dem Anwalt war völlig kostenlos, er würde ihr auch helfen, wenn sie einen Vorschuss von 500 € bezahlt.
Das Geld hat sie leider nicht, gibt es irgendwie eine Möglichkeit eine Übernahme von den Kosten?

« Letzte Änderung: 05. Mai 2010, 19:09:37 von Tigermua »
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Kostenübernahme
« Antwort #1 am: 05. Mai 2010, 17:48:57 »

Hallo,

es gibt die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Allerdings machen das nicht alle Bundesländer für sie Su-Beratung (was anderes macht der RA ja auch nicht). Ggf nochmal andere Su-Beratung aufsuchen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Kostenübernahme
« Antwort #2 am: 05. Mai 2010, 18:53:58 »

Beratungshilfe, nicht PKH.

Ist schon fast pervers, jmd. mit einer derartigen Begründung wieder wegzuschicken. Es sind doch auch nur Insolvenzforderungen. Ist das etwa üblich?
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: Kostenübernahme
« Antwort #3 am: 09. Mai 2010, 12:55:46 »

 :hi:
Moin,

@Insokalle:
Selbst bei Bussgeldern verwehren dir städtische Beratungsstellen Beistand,
pervers,vermute das die Städte die Beratungsstellen fördern und so angehalten sind
erstmal diese Schulden begleichen zu lassen.
Könnte ähnlich bei der Caritas laufen wg. Forderung Jobcenter,ob das rechtlichen Überprüfungen
standhält wage ich zu bezweifeln.
Wer sägt den Ast ab auf dem er sitzt!!!!!

gruss
mean........
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz