"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Kündigung einer Stundung  (Gelesen 2709 mal)

FuSchnickens

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 42
Kündigung einer Stundung
« am: 28. November 2011, 11:11:31 »

Folgender Sachverhalt bei einem meiner Freunde:

Stundung bei einem Versandhaus im März. Ratenzahlung ab April vereinbart, nun hat er im April die Rate überwiesen,am 31 Mai, etwas verspätet, die 2te Rate. Er hat jeden Monat eine Mahnung erhalten und hat diese dann auch ausgeglichen. Kontoauszüge hat er zwischendurch keine erhalten sondern immer nur die des Mahnbetrags.

Nun hatte er im Oktober einen Sterbefall in der Familie, alles ging drunter und drüber und er hat die Zahlung vergessen. Er bekam eine Mahnung und schrieb den Kundenservice des Unternehmens an mit der Mitteilung dass er im November eine weitere Rate zahlen würde, hat er auch gemacht, und Ende Novemeber den bis dahin offenen Ratenbetrag zahlen wird. Er bekam die Antwort dass das in Ordnung sei, schriftlich, und Mitte November kam dann plötzlich die Kündigung der Stundung mit dem Hinweis das die Mairate noch immer fehlen würde. Er hat bis dato einen Rückstand von rund 240 Euro, etwas mehr als eine Rate.

Nun habe ich gelesen dass man mit mindestens 3 Raten in Verzug sein muss bis überhaupt eine Kündigung erfolgen kann.

Die wollen dem jetzt zwingend einen Aussendienstmitarbeiter für eine neue Stundung schicken mit dem Hinweis dass man eine neue Stundung machen würde aber wenn hier auch nur eine Rate zu spät kommen würde dann würde es direkt an ein Inkassounternehmen gehen.

Ich bin der Meinung das hier was richtig faul ist. Vielleicht hat jemand einen Tipp wie man sich verhalten soll. Er ist nicht bestrebt zum Anwalt zu gehen. Er hatte schon bei seiner Rechtschutzversicherung angerufen und ein angeschlossener Anwalt in der Hotline meinte wenn das Unternehmen in der Form handelt muss das Unternehmen für den Fall des Falles sämtliche Schriftstücke, die eine rechtmäßige Kündigung zulassen, vorweisen.

Wenn man dort im Oktober eine Mahnung schreibt, der Kunde sich meldet und man seinen Vorschlag abnickt, keine weiteren Mahnungen fliessen und dann den Vertrag kündigt fehlt ein wichtiger Baustein um das wassserdicht zu gestalten.

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Kündigung einer Stundung
« Antwort #1 am: 28. November 2011, 12:31:21 »

§ 498 BGB - Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen.

Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn

 1.  der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10 Prozent, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und
 2.  der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.

Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.

http://dejure.org/gesetze/BGB/506.html
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

FuSchnickens

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 42
Re: Kündigung einer Stundung
« Antwort #2 am: 28. November 2011, 13:07:36 »

Also sag ich dem Freund dass er den Termin für die neue Stundung wahrnehmen muss bzw. soll oder dass er im Recht ist ?

Die Möglichkeiten eine einverständlichen Regelung ist seitens des Versandhauses nicht geschehen, diese Mail hatte mein Freund selbst in Angriff genommen und das wurde ja auch schriftlich bestätigt.

Wie soll er sich nun verhalten ?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Kündigung einer Stundung
« Antwort #3 am: 28. November 2011, 15:45:56 »

Stundung bei einem Versandhaus im März. Ratenzahlung ab April vereinbart

Unklar ist, ob es sich b ei der Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung um einen „entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe“ handelt.

Letztendlich kann Ihnen hier keiner sagen, ob „im Recht“ oder nicht.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz