"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Lohn und Gehaltspfändung  (Gelesen 4167 mal)

Weltklassefrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Lohn und Gehaltspfändung
« am: 29. Juni 2007, 14:38:57 »

Hallo,

ich bin Yvonne 28 aus Hamburg.

Ich weiß mir nicht weiter zu helfen und bin dadurch auf euch gestossen.

Ich habe von einen Gläubiger eine Kontopfändung erhalten ohne das ich eine Info darüber erhalten habe.
Da ich eine Gehaltspfändung von einen anderen Gläubiger hatte kam also die Kontopfändung.
Nun ist die Gehaltspfändung nicht mehr da. Mit dem Gläubiger der Kontopfändung habe ich jetzt eine Ratenzahlung vereinbart wo die erste Rate von mir auch schon überwiesen wurde.

Nun erhalte ich vom Gläubiger der die Kontopfändung gemacht hat gleichzeitg zu der vereinbarten Ratenzahlung eine Gehaltspfändung durchgeführt. Jetzt ist meine Frage ob ein Gläubiger eine Kontopfändung bzw.Ratenzahlung und gleichzeitig eine Gehaltspfändung durchführen darf.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand Antworten würde.

Yvonne
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohn und Gehaltspfändung
« Antwort #1 am: 29. Juni 2007, 18:48:17 »

Was heisr dürfen?
Die grundsätzliche Frage ist doch, dass durch die Gehaltspfändung ja nur pfändungsfreies Einkommen auf das Konto geht.

Sie sollten schnellstmöglich zu ihrem Amtsgericht gehen und die Freigabe der Kontopfändung beantragen.


Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Weltklassefrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Lohn und Gehaltspfändung
« Antwort #2 am: 29. Juni 2007, 19:02:31 »

Hallo,

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Die Freigabe des Gehaltes habe ich bereits am 01.06.07 beim Amtsgericht beantragt. Ich habe dann den Gläubiger angeschrieben wegen einer Ratenzahlung.Am 15.06.07 habe ich auch ohne Antwort die erste Rate überwiesen. Die haben dann geantwortet das sie einer Ratenzahlung zustimmen und die Kontopfändung für ruhend erklären werden, wenn ich das Schreiben zurückschicke und die erste Rate zahle.Was ja bereits gescha. Und nun habe ich auf meinen aktuellen  Gehalt von diesen Gläubiger eine Gehaltspfändung. Meine Frage ist nun ob die die Ratenzahlung und gleichzeitig die Gehaltspfändung machen können?

Yvonne
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohn und Gehaltspfändung
« Antwort #3 am: 29. Juni 2007, 19:34:45 »

Können Sie sich beides leisten?

Wenn nicht, dann stellen Sie die Ratenzahlung unter Verweis auf die Lohnpfändung ein.

Es sind halt verschiedene Möglichkeiten die Schulden abzutragen, die auch nebenher laufen könnten.
Würde es einen anderen Gläubiger betreffen, dann wäre das u.U. auch o.k.

Jedoch sollte man dabei nicht alles andere (Miete, Strom Essen ) riskieren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Weltklassefrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Lohn und Gehaltspfändung
« Antwort #4 am: 29. Juni 2007, 19:43:36 »

Nein,leisten kann sich das wohl niemand wenn vom Gehalt 250 Euro und die Ratenzahlung 70 Euro beträgt. die Frage ist nur ob der Gläubiger beides gleichzeitig machen darf?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohn und Gehaltspfändung
« Antwort #5 am: 29. Juni 2007, 19:52:25 »

Gehaltspfändung darf er;
Ratenzahlung beruht auf Gegenseitigkeit  :whistle:

Wie sieht denn die Gesamtsituation aus?
Gibt es noch andere Gläubiger?
Familie?
ev.Netto?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Weltklassefrau

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Lohn und Gehaltspfändung
« Antwort #6 am: 29. Juni 2007, 19:58:08 »

Ja,es gibt noch andere Gläubiger. die Ratenzahlung war zuerst und dann kam die Lohnpfändung.  Bin ledig keine Kinder :neutral:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz