"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Lohnpfändung  (Gelesen 2822 mal)

ppv

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Lohnpfändung
« am: 23. April 2010, 01:18:30 »

Hallo zusammen,
folgendes Problem:Habe jetzt eine Lohnpfändung bekommen.Ich lebe getrennt und habe zwei Kinder,welche bei mir leben.Auf meiner Steuerkarte ist aber nur ein Kinderfreibetrag eingetragen.Wird bei den Pfändungsgrenzen jetzt auch nur ein Kind berücksichtigt?Wenn ja,habe ich eine Möglichkeit das ändern zu lassen.Meine von mir getrenntlebende Frau ist übrigens nicht berufstätig.Wer kann mir weiterhelfen?
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 23. April 2010, 07:55:49 »

Hallo,

Ich habe auch 2 Kinder und beide sind bei meiner Ex-Frau auf der Steuerkarte! Trotdem werden bei der Pfändung beide Kinder als Unterhaltsberechtigt berücksichtigt!

In Deinem Fall wenn Deine Frau kein oder nur ein geringes Einkommen hat müssten sogar 3 Unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt werden.

Gruß
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Lohnpfändung
« Antwort #2 am: 23. April 2010, 09:36:44 »

Hallo,

informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz