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Autor Thema: Lohnpfändung aber iegentlich ist nichts zum Pfänden!!!  (Gelesen 1923 mal)

Schlumpfine78

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Lohnpfändung aber iegentlich ist nichts zum Pfänden!!!
« am: 18. Dezember 2012, 09:48:40 »

Guten morgen,
mein Mann hat eine Lohnpföndung bekommen.Können leider erst diesen Monat sehen was gepfändet bzw wieviel.Allerdings ist es so das mein Mann 4 Unterhaltspflichtige-Person hat.3 Kinder und mich.Da er Kraftfahrer ist bezieht er Spesen.Und zur Zeit hat er auch ziemliche Überstunden.Nun habe ich gelesen das Spesen und Überstunden nicht gepfänder werden dürfen und Überstunden nur zum teil oder auch garnicht.Laut Pfändungstabelle ist bei ihm garnichts zuholen.Was passiert denn jetzt?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Lohnpfändung aber iegentlich ist nichts zum Pfänden!!!
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2012, 16:35:50 »

Ihr Mann hat mit vier unterhaltsberechtigten Personen einen Pfändungsfreibetrag von 2069,99 €, erst bei höherem Gehalt ist eine anteilige Pfändung möglich. Die Beträge können Sie aus der Pfändungstabelle entnehmen.
Eine Entschädigung für Überstunden wird nur zu 50 % bei der Berechnung des pfändbaren Anteils einbezogen.

Wenn das Gehalt Ihres Mannes unter Berücksichtigung der anrechenbaren Überstunden immer noch unter der Pfändungsgrenze liegt, wird auch nichts gepfändet.
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