"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Mehrere Gläubiger, reicht eine EV?  (Gelesen 4785 mal)

mj_lover

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Mehrere Gläubiger, reicht eine EV?
« am: 15. Januar 2008, 12:44:41 »

Hey Leute

erst einmal klasse das es ein solches Forum gibt.  :thumbup:

Jetzt hab ich eine Frage und zwar habe ich heute vor ner Woche bei ner Gerichtsvollzieherin meine EV abgegeben.
Dort stand drin, das ich weder arbeit habe noch ne eigene Wohnung (wohne wieder bei den Eltern), beziehe kein Geld mehr vom Staat. Hab keine Lebensversicherungen oder sowas. Also auf dem Bogen wurde alles auf NEIN gesetzt, weil dies stimmt.
Somit wurde der Negativhöhepunkt meines Lebens gesetzt. Immo bin ich auf der Suche nach einer neuen Stelle und das sehr intensiv.

So, da ich ungefähr einen Schuldenberg von ca 50000-70000 Eus habe (+/-) und dadurch auch mehrere Gläubiger habe ist meine Frage nun, reicht eine EV? Oder muss ich für jeden Gläubiger eine EV machen? Denn die gleiche Gerichtsvollzieherin, hat mir gestern wieder Post von 2 Gläubiger zu gesandt.
Auch hat mich noch ein Inkassobüro angerufen und sehr aggressiv geklungen, was ich absolut verstehen kann, aber der hat mich sehr verunsichert und weiss nich was ich nun tun soll.

Also nochmal meine Frage: Reicht meine EV die ich letzte Woche gemacht habe für alle meine Gläubiger? Also reicht es wenn ich alle Gläubiger auf diese EV beim Amtsgericht verweise?
Ich glaube nich das es so einfach geht oder?

Über hilfe eurerseits wäre ich sehr verbunden.

Gruss 
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Mehrere Gläubiger, reicht eine EV?
« Antwort #1 am: 15. Januar 2008, 12:55:47 »


bei 50.000 bis 70.000 Euro Schulden sollte man über ein RSB-Verfahren nachdenken, wenn sich sonst keine Hoffnung auftut am Horizont.

Zur EV-Frage ganz allgemein folgendes.

Die EV ist vor Ablauf von 3 Jahren nicht für jeden Gläubiger immer wider erneut abzugeben. Ausnahme: Arbeitgeberwechsel, Wohnsitzwechsel und ggf. noch so einige Ausnahmeregelungen, in denen eine wiederholte (vorzeitige) EV durchgesetzt werden kann.


§ 903 ZPO - Wiederholte eidesstattliche Versicherung

Ein Schuldner, der die in § 807 dieses Gesetzes oder in § 284 der Abgabenordnung bezeichnete eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ist, wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in dem Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht ist, in den ersten drei Jahren nach ihrer Abgabe zur nochmaligen eidesstattlichen Versicherung einem Gläubiger gegenüber nur verpflichtet, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner später Vermögen erworben hat oder dass ein bisher bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

mj_lover

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Mehrere Gläubiger, reicht eine EV?
« Antwort #2 am: 15. Januar 2008, 13:01:35 »

Hey
danke erstma für die Antwort.

Was ist ein RSB Verfahren?

Naja wie will der Gläubiger denn glaubhaft machen, das sich bei mir was ändert oder geändert haben könnte?
Nicht das ich es darauf anlegen werde, gott bewahre, aber interessiert mich halt.

Desweitern, kann ich also ALLEN meinen Gläubigern sagen, hier Jungs ich verweise euch auf meine EV die beim Amtsgericht liegt.

Ist das Korrekt?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Mehrere Gläubiger, reicht eine EV?
« Antwort #3 am: 15. Januar 2008, 13:14:40 »

Was ist ein RSB Verfahren?

-> gemeint ist ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren


Naja wie will der Gläubiger denn glaubhaft machen, das sich bei mir was ändert oder geändert haben könnte?

-> da genügt bspw. ein Wohnsitzwechsel, Wegfall von Sozialleistungen etc. pp. Wie auch immer, ein etwas windiger Gläubiger würde schon eine wiederholte oder auch erg. EV hinbekommen.


"Desweitern, kann ich also ALLEN meinen Gläubigern sagen, hier Jungs ich verweise euch auf meine EV die beim Amtsgericht liegt."

-> das kann Sinn machen, wenn man sich dadurch nichts ans Messer liefert. Also gut überlegen, welchen Gläubiger man bekannt gibt, zahlungsunfähig zu sein.  Die Tatsache der EV reicht alleine jedoch nicht aus, um Gläubiger von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen abzuhalten.  Die EV bedeutet nicht Vollstreckungsschutz für 3 Jahre, auch wenn das oft irrtümlich angenommen wird.   Es kann jedoch Ruhe einkehren, da sich die Gläubiger nach einer EV und amtsbekannte Pfandlosigkeit die Kosten für den weiteren Unsinn sparen.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

mj_lover

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Mehrere Gläubiger, reicht eine EV?
« Antwort #4 am: 15. Januar 2008, 23:07:18 »

hmmmm okay und wie beginne ich so ein RSB Verfahren?

naja aber ich beziehe keine leistungen vom staat. ich lebe immo von meinen eltern.

und ich meine was bringen weitere vollstreckungsmaßnahmen? ich bin nämlich wie gesagt bei meinen eltern wohnhaft und soweit ich weiss darf dort ja nichts gepfändet werden, seh ich doch richtig oder?  :neutral:

was muss ich denn nun tun?  :rougi:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Mehrere Gläubiger, reicht eine EV?
« Antwort #5 am: 16. Januar 2008, 17:45:25 »

Die erste Maßnahme wäre sich einen genauen Übreblick zu verschaffen und dann einen termin bei einer Schuldnerberatung zu nachen.

Als zweiter Schritt könnte  dann die Verbraucherinsolvenz in Angriff genommen werden.
Grundvoraussetzung aber ist, dass sie sich weiter um einen Job bemühen.


Das bei Ihren Eltern(in der Wohnung/Haus) nicht gepfändet werden kann ist falsch.
Haben Sie dort ein eigenes Zimmer, könnte der GV sehrwohl pfändbare gegenstände einziehen.
Da aber bei Ihnen ja nichts zu holen ist, besteht auch keine Gefahr
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz