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Autor Thema: Mietsicherheit für neue Wohnung  (Gelesen 2362 mal)

teacher

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Mietsicherheit für neue Wohnung
« am: 18. April 2010, 23:09:29 »

Hallo liebes Team,

der IV hat meine Genossenschaftsanteile, die als Mietsicherheit für die Wohnung in der ich wohne, gekündigt und die Wohnungsgenossenschaft wird an den IV auszahlen und ich muss nun die Wohnung verlassen.

Mein Bruder ist bereit, für mich die Mietsicherheit für eine neue Wohnung zu bezahlen., aber ich bin mir nicht sicher ob das erlaubt ist.

Kann mir jemand diese Frage beantworten?
Da ich schlecht mit meinem 16 jährigen Sohn auf der Straße leben kann, muss ich mir eine neue Wohnung mieten, kann aber die 3-Monatsmieten nicht aufbringen. Ist es da erlaubt, dass jemand anderes für mich bezahlt?

Danke jetzt schon  für all eure guten Ratschläge :)
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Feuerwald

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Re: Mietsicherheit für neue Wohnung
« Antwort #1 am: 19. April 2010, 01:27:08 »

der IV hat meine Genossenschaftsanteile, die als Mietsicherheit für die Wohnung in der ich wohne, gekündigt und die Wohnungsgenossenschaft wird an den IV auszahlen und ich muss nun die Wohnung verlassen.

- oder Sie zahlen die GenO Anteile erneut (bzw.  Bruder?)


Mein Bruder ist bereit, für mich die Mietsicherheit für eine neue Wohnung zu bezahlen., aber ich bin mir nicht sicher ob das erlaubt ist.

- das ist erlaubt. Er sollte dann aber wirklich die Kaution selbst und direkt stellen (nicht Sie, bspw als Darlehen vom Bruder)

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