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Autor Thema: Nach erfolgreichem Einspruch gegen VU trotzdem GV  (Gelesen 1858 mal)

unwichtig

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Nach erfolgreichem Einspruch gegen VU trotzdem GV
« am: 25. August 2014, 14:31:09 »

Ich habe neulich erfolgreich gegen ein Versäumnisurteil einspruch eingelegt...es ist also noch nicht sicher ob ich den Betrag überhaupt schulde.

Trotzdem kommt der GV und will pfänden!

Was soll das?
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cherie

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Re: Nach erfolgreichem Einspruch gegen VU trotzdem GV
« Antwort #1 am: 25. August 2014, 15:36:57 »

Ein Versäumnisurteil ist (ebenso wie ein Vollstreckungsbescheid) sofort vollstreckbar, auch wenn Einspruch eingelegt wurde. Deswegen sollte man es tunlichst nie soweit kommen lassen.

Am bestenden Einspruch jetzt begründen und vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
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Insokalle

Re: Nach erfolgreichem Einspruch gegen VU trotzdem GV
« Antwort #2 am: 25. August 2014, 18:24:25 »

Zitat
vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen

wird ohne Sicherheitsleistung nur schwer möglich sein


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