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Autor Thema: Nebenkostenabrechnung  (Gelesen 2360 mal)

smallville

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Nebenkostenabrechnung
« am: 28. Oktober 2007, 18:23:12 »

Hallo,

ich nochmal wegen der Nebenkostenabrechnung von 2006 aus der angeblich eine Nachzahlung von knapp 700 Euro zu zahlen sein sollen.

Ich habe nächste Woche einen Termin zur Prüfung dieser Rechnung.

Frage: Kann ich diese Forderung (erst mal unabhängig von der Höhe) noch der Insolvenz melden, da es sich um einen Verbrauch aus 2006 handelt oder sind das schon Neuschulden?

Meine Inso wurde im Mai diesen Jahres eröffnet. Noch kein Schlusstermin.

lg
smallville


edit: hab das mal getrennt, der Übersicht wegen  :wink:
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2007, 04:42:13 von smallville »
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paps

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Re: Nebenkostenabrechnung
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2007, 22:19:57 »

alle Forderungen, auch die aus den Nebenkosten, die vor Eröffnung entstanden sind, gehören zur Insolvenz.

Also dem Th nachmelden und fertig.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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