Guten Morgen.
Nein ich bin nicht Kunde der Bank, die Füher, das C inne hatte und jetzt, dass T beherbergt.
Es gibt ja nicht soviele Banken die jemand der eine Inso beantragt oider laufen hat trotz freiwilliger Selbstverpflichtung ein Konto auf Guthabenbasis einrichtet.
Jetzt nach einigen Wochen stellt es sich aber heraus, dass es sich im Endefekt noch nicht mal um ein Girokonto handelt.
Denn jetzt nachdem vom Gericht mir, dass Aktenzeichen mitgeteilt wurde,und gleichzeitig dies wohl der Schufa mitgeteilt wurde ist mir wie oben ja Beschrieben das Konto gesperrt worden.
Ich musste es vom TH ja Freischalten lassen.
Der Einzug der Girokontokarte kommt aber dann aber auch fast der Kündigung gleich.
Ich bin zwar dann noch immer Kunde, aber doch sehr eingeschränkt.
Ich habe ja schon mal geschrieben, dass eine Insolvenz für mich und von dieser Meinung rücke ich nicht ab Teilweise eine Entmündigung und Diskriminisierung ist.
Man kann es Stundenlang durchkauen.
Das ganze Insiorecht entspricht nach meiner Meinung nicht dem wirklichen Wohl des Betroffenen aber auch nicht privater Gläubiger.
Ich habe ja schon mehrfach erwähnt dass diese Pfändungstabelle mit ihren 985 € nur alle paar Jahre angepasst wird.
Es entzieht sich aber derzeit meiner Kenntnis, dass eine Inso Person genau mit diesem Betrag für eine Wohnung einen WBS und Wohngeld bekommt.
Aber selbst die Mieten in solchen Wohnungen sind vom Preis Leistungsverhältnis mit ihren Nebenkosten sind oft fast genauso Teuer wie in freien Wohnungen.
Nur der Umstand, dass sich Bedarfsbezieher an gewisse Vorgaben was die Größe der Wohnung anbelangt an gewisse Normen halten müssen macht es etwas günstiger.
Ich bin sowieso der Meinung, dass die Verhältnisse nicht mehr stimmen.
Ich begründe es mal so.
Mir wurde seiten der Stadt gesagt ich solle meine Kinder hinauswerfen und mir eine 45 Qm Wohnung so groß wie die ARGE das für einen Alleinstehenden vorsieht nehmen.
Diese würde mir dann etwas über 300 € Kaltmiete kosten.
Damit wäre ich im zuge der Inso um die Hälfte billiger wie bisher.
Anders herum, Noch, habe ich ja eine 98 Qm Wohnung mit einer Kaltmiete von 430 € inne.
Wenn das Verhältniss stimmen würde, dann müsste ich ja hier ab sofort über 700 € Kaltmiete zahlen.
Bekanntlich bekomme ich abeer seitens des Landes aber keine Geldliche zulagen.
Nichts gegen Opferschutz wenn es sich um Glaubiger aus dem Privaten Sektor handelt.
Aber in Teilen sind Banken Gläubiger für mich keine Opfer wenn Bürger durch immer teurer werdende Lebenhaltungen mit allen ihren Begleiterscheinungen die es zur Zeit gibt.
Die sind für mich sowieso Kleinlicher wie normale Bürgergläubiger.
Nochmal, wenn für Betroffene Schuldner von unten nichts mehr kommt, kann oben nichts mehr gezahlt werden.
Das lernt man schon in der Schule.
Für mich sind die Banken sowieso ein großes Stück Schuld an dieser Missere mit ihrer Kreditpolitik und Verschwendungssucht (Zockerei) die wir Steuerzahler ja derzeit auch mitzutragen haben.
Aber ich schweife schon wieder ab.
Um nochmal auf mich zurückzukommen.
Mein Freund bezieht eine Rente die bei 700 € liegt.
Er verdient sich als Securitymitarbeiter im Rahmen von 400 € etwas zu seiner Rente hinzu.
Er ist aber bedingt durch schlechte Zahlungsmoral des Securityunternehmens oft bedingt durc h seine Abbuchungen, Versicherung, Arztbesuche KV Medikamente uvm. PKW den er unbedingt für diesen Job benötigt und wegen seines Alters ständig Probleme macht gegen Monatsende auch oft im minus.
Er ist aber derzeit noch nicht Insolvent.
Er bekommt aber eine oder hat ein normales Girokonto ich aber bei dem Gerichtlich noch kein Pfändungsbetrag festgesetzt ist und der Wahrscheinlich über dem Grundpfändungsbetrag erst mal weiter liegen werde bekomme diese Recht nicht mehr zugestanden.
Es kann nämlich auch sein, das mein zuständiges Amtsgericht erst mal wegen meiner Kinder und allen Nebenkriegschauplätzen die ich so habe zunächst einmal nicht den Pfändungsbetrag so festsetzt als wenn ich alleinstehend wäre.[/b