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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht  (Gelesen 3500 mal)

Prinz Eisenherz

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Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« am: 01. März 2013, 16:48:36 »

 
Neun Sachverständige wurden vor dem Rechtsausschuss des Bundestags am Montag, 14. Januar 2013, unter Vorsitz von Th Herrn XYZ(CDU/CSU) gehört. Sie haben mehrheitlich Nachbesserungen an diesem Gesetzentwurf zu Änderungen in der Privatinsolvenz gefordert.
 

 

Die Bundesregierung will die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens "wenn die Schuldner innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen“, so der Regierungsentwurf. Kann der Schuldner mindestens 25 Prozent der Insolvenzforderungen begleichen, so verkürzt sich das Verfahren auf 3 Jahre. Kann er zumindest die Kosten des Verfahrens begleichen, ist eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren möglich.

Ich frage mich aber, wenn jemand durch Hartz VI oder Krankheit dies in der Inso aus der Pfändungstabelle bisher schon nicht tragen konnte und bei dem nichts zu hohlen war, demm auch nichts gepfändet wurde diese 25 % oder aber auch mit oder ohne Gerichts un TH kosten überhaupt dann 25 % der Gesamtschulden und dessen Kosten drumrum dann begleichen kann oder will.
Ja und was ist mit den Altfällen ? So wie ich höre soll bei denen dann alles beim Alten bleiben.
Mann spricht hier von Gerechtigkeit gegenüber den Gläubigern.
Wo bliebe dann die Gerechtigkeit gegenüber Alt und Neufällen bei verschuldeten Menschen.


Ursprünglich hatte ich 32.000,00 € Schulden bei drei Gläubiger. Nun sind mir also schon 12.000,00 gepfändet worden wäre also fertig.
Allerdings gehörte ich dann ja zu den Altfällen.


 

 

Der Sachverständige Guido Stephan, Mitglied des Vorstands des Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und Richter am Amtsgericht Rheinheim, vertrat in der Anhörung die Ansicht, dass der Entwurf sein Ziel so nicht erreiche. Stattdessen schwäche es "ohne Not das außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren", verabschiede sich vom Prinzip der Gläubigergleichbehandlung und erschwere die Erlangung der Restschuldbefreiung ohne Nutzen für die Gläubiger.

Was versteht man da alles unter Gläubiger
Banken sind es zwar auch, aber sind die nicht gegen Ausfälle abgesichert. Wie ist es bei Banken die selber schlecht Gewirtschaftet haben. Ach da zahlt der Staat und damit auch der Steuerzahler. Das nennt man dann Gleichbehandlung


 

Die umstrittensten Diskussionspunkte des Regierungsentwurfs sind die Änderungen im außergerichtlichen Vergleich, die Abschaffung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes und die Übertragung des gesamten Verbraucherverfahrens auf die Rechtspfleger.

Das wäre vielleicht Wünschenswert, dass alle Verfahren auf dem Rechtspfleger übertragen werden. Auch währe Wünchenswert wenn man sich an der Pfändungstabelle halten würde und nicht noch alle Beträge die Außerhalb des Einkommens irgendwoher erstattet werden komplett Gepfändet würden.
Wenn ich hier lese laufen doch viele Verfahren am Schuldner vorbei.
Vieles läuft ab, ohne das wir Schuldner darüber Info bekommen. Oft machen TH auserhalb der Gerichtsbarkeit Fehler oder Sachen die man den Foren entnimmt die wirklich Leute die Insolvent sind auch noch Moralisch ganz nach unten bringen.
Also, ich kenne da einen Fall, da hatte jemand bei einer Bank das Konto überzogen fast mit 1.300,00 € überzogen.
Da diese Person Arbeitslos ist und das Konto nicht mehr zumachen konnte hat die Bank diese ganze Sache einem Rechtsanwalt mit Inkasso übergeben.
Das Ende vom lied ist, dass diese Person die Summe jeden Monat mit 50,00 € abträgt.
Die Zinsen und Bearbeitungsgebühren kommen  auch noch dazu.
Das sorgt dafür, dass diese Person im vierteljahr 150,00 €  zahlt aber nur 100,00 € davon in die Tilgung der eigentlichen Schuld geht.
Ja und was soll das mit der Gleichbehandlung.
Sicherlich kann es vorkommen, dass ein Gläubiger durch Schulden anderer selber in Wirtschaftlicher Not gerät.
Aber generell ist es doch so, dass die meisten Verschuldeten Bürger Darlehen, Kredite oder über Verträge mit großen Firmen in den Schuldentrudel kommen.
Auch Energieunternehmen gehören ganz klar dazu obwohl die meisten dieser Unternehmen oft Milliarden Gewinne einfahren.
Es wird solange über Werbung um Käufe geworben bis Kleinbürger in diese Falle stecken. Kommen Ungünstige Verhältnisse wie Arbeitslosigkeit oder schwere Erkrankungen hinzu ist der Weg in eine Inso nur noch ein Schritt
 Ja um noch einmal auf Private Gläubiger zurückzukommen.
Ich als normaler Arbeitnehmer wäre auch zu gut Verdienenden Zeiten nicht in der Lage gewesen, jemandem anderen viel Geld zu leihen auf Vertrauen und mit dem Risiko es am Ende mit Verlust ganz Abschreiben zu müssen.
Um mal ein Beispiel zu nennen.
Meinem Lohnsteuerhilfeverein Schuldete ich 100,00 € schon zu Beginn meiner Inso.
Ich war bereit diese 100,00 €  persönlich zu Bezahlen.
Ich durfte diese aber nicht mehr Begleichen, weil ich zwischenzeitlich vom AG. den Beginn meiner Inso mitgeteilt bekam und ein TH eingesetzt wurde.
Eigenartigerweise und für mich bis heute unverständlich wurde dieser Gläubiger dann an ersten Rang geführt.
Wenn es sich um die gleichen nur 100,00 € privat bei mir gehandelt hätte die ich von jemandem anderen zurückzubekommen hätte und ich erfahren hätte, dass dieser aus Krankheit oder anderes in Not ist, hätte ich verzichtet.
So, habe ich es kürzlich aus meinem Christlichen Verständnis heraus auch bei meinem Freund gemacht.


  

Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht Oldenburg sagte, dass an seinem Gericht 2012 "nahezu 97 Prozent der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung eröffnet werden konnten, weil die Schuldner nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen konnten".

Ist das Verwunderlich bei diesem €uro und dessen Kaufkraft.
Ja und dann nimmt mann Insolventen dann noch jeden Cent zusätzlich weg der Irgenwoherkommt und die Situation eines Verschuldeten Bürgers etwas entlasten könnte.
Ich habe jetzt die Kaution meines vorherigen Vermieters zurückbekommen. Ich konnte dort nicht Wohnen bleiben, weil die Wohnung für mich alleine zu Groß und zu Teuer gewesen wäre. Bis Mai 2011 habe ich mit meinen beiden Kindern dort aber ohne Frau die mich wegen eines anderen verlassen hat, darin gelebt.
Diese Kaution war kommplett an TH abzuführen. Andere Berichten von Steuerrückerstattungen oder anderen Sonderzahlungen.
Würde man diese Kaution die bei mir so um 1.400,00 € betrug nach der Pfändungstabelle bepfänden läge der Pfändungsbetrag um 250,00 €.
Das fände ich noch halbwegs ok.
Man sollte bedenken, dass diese Summen doch schon einmal vom Schuldner aus Pfändungsfreiem Einkommen gezahlt wurden als man noch nicht in Insolvenz war.
Ich gehöre nicht zu denjenigen, die durch Spielsucht teuren Urlaubsreisen usw. in Zahlungsunfähigkeit gekommen bin.
Sicherlich gebe ich zu, dass auch ich einige Fehler gemacht habe aber dann weil ich nicht absehen konnte was noch alles im persönlichen auf mich zukommen würde.
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waldi

Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #1 am: 16. März 2013, 20:53:04 »

Zitat
Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht Oldenburg sagte, dass an seinem Gericht 2012 nahezu 97 Prozent der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung eröffnet werden konnten, weil die Schuldner nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen konnten

Stellt sich also die Frage:
Woher haben drei Prozent der Antragsteller trotz Zahlungsunfähigkeit noch das Geld für die Verfahrenskosten?

Mögliche Antwort:
Sie haben's zuvor ihren Gläubigern vorenthalten.
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Nixmehrda

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Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #2 am: 16. März 2013, 22:34:35 »

Das Gesetz wird, so es mal in Kraft treten wird, nicht rückwirkend
angewendet werden können.
Wir müssen damit leben das es dann eine Zeitlang Insovenzler alten und
neuen Rechts geben wird.
Und das sollte aus Gründen des Rechtsfriedens so akzeptiert werden.
Ich möchte auch nicht das rückwirkend an meinem Verfahren verschlimmbessert wird.
Ich vermute wenn 97 % der IV nur mit Verfahrenskostenstundung möglich waren (gehöre auch dazu), dann sind die Verfahrensverkürzungen bei Zahlung einer Mindestquote von 25 % und oder der Kosten des Insolvenzverfahrens, doch wohl eher seltene Spezialfälle?
Kennt denn jemand eine Statistik über die durchschnittliche Massequote
erteilter Restschuldbefreiungen? Gab es dazu Zahlen in der Bundestagsanhörung?
Oder woher kommen die 25%?
« Letzte Änderung: 17. März 2013, 09:29:36 von Nixmehrda »
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waldi

Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #3 am: 17. März 2013, 09:45:59 »

Hierzu schreibt Guido Stephan (Richter am Amtsgericht a.D.) in Druchsache 17/11268 unter anderem:
Zitat
b) Die Absicht, das Restschuldbefreiungsverfahren zu verkürzen, wird ins Leere laufen, da eine Befriedigungsquote von 25 % nur von den wenigsten Betroffenen erreicht werden kann. ...
Obwohl die Befriedigungsquoten von Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren, die überwiegend nur durch eine Verfahrenskostenstundung eröffnet werden können, nicht vergleichbar sind, werden Daten von Unternehmensinsolvenzen (einschließlich juristischer Personen) des Hamburger Insolvenzgerichts der Ermittlung der Mindestquote zugrunde gelegt. Nach diesen Erhebungen erzielten die ungesicherten Gläubiger eine Durchschnittsquote von 9,3 % bzw. 10, 37%.
Obwohl die Hamburger Erhebungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie mit diesen Zahlungen weit über dem Bundesdurchschnitt von 2 % bis 5 % liegen, werden diese 10% zur Berechnungsgrundlage der Mindestbefriedigungsquote erklärt. Die restlichen 15% Befriedigungsquote, seien durch die Zahlungen des Schuldners nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu erzielen, insbesondere durch die Annahme von Nebenjobs oder durch Verwandtendarlehen. Dieses Schuldnerbild, geht an der tatsächlichen Lebenssituation der meisten Schuldner vorbei.

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/36_Restschuldbefreiung/04_Stellungnahmen/index.html

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Nixmehrda

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Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #4 am: 17. März 2013, 09:59:56 »

@ Waldi

Danke für die Quelle.
Also sind die "25 %" die üblich sach- und lebensfremde
Entscheidung der Politik.
Eventuell hätte man noch den Schuldner verpflichten können Lotto zu spielen ???
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waldi

Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #5 am: 17. März 2013, 10:11:20 »

Bingo! (Wäre vielleicht auch ein möglicher Vorschlag an den Thread-Ersteller]
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Prinz Eisenherz

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Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #6 am: 17. März 2013, 10:19:02 »

Ja zunächst einmal einen schönen Sonntag morgen.

Na Herr Waldi, schon im Wald gewesen und frische Luft fürs Forum gespeichert ?

Bei mir hat es dazu noch nicht gereicht.
Mein Sohn hat mich heute zum Fussball eingeladen.
Ich gehe freu seit drei Jahren erstmals ins Stadion.

So, ein kurzkommentar.
Das mit dem Richter ok.
Aber ich habe auch den Passus in den Plänen mit den 25 % gelesen.
Mir ist klar, dass dies nicht aufgeht.

Ich kenne da jemanden, der war Selbstsändig und hat Pleite gemacht.
Insolvenz.
Dann während der Inso in Hartz VI gegangen.
Nun ist er raus aus der Inso
Hat jetzt einen Geringfügigen Job 160 € und bezieht immer noch Hartz VI
Wenn so jemand zu Beginn sagen wir mal 50.000 € oder mehr Schulden hatte wo will er dann mit Hartz vier wo sehr wahrscheinlich nichts zu holen war 25 % herbekommen.
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Prinz Eisenherz

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Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #7 am: 17. März 2013, 10:32:30 »

Glücksspiel Lotto. :nono:

Geht ein Mann zum Dr. und klagt bedingt durch Diabetes habe ich Probleme mit meinem Bein.
Nach eingehender Untersuchung meint der Dr. ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie.
Wir müssen das Bein abnehmen aber machen Sie sich keine Sorgen, wir haben genug Ersatzbeine bereit liegen.
Kurz vor der Op. kommt der Dr. nochmal zum Patienten und teilt Ihm mit, dass Sie festgestellt haben, dass es sich dabei nur um Frauenbeine handelt.
Egal sagt der Patient.
OP. erfolgt und alles verläuft gut.
Nach einigen Wochen kommt der Patient erneut ins Krankenhaus und schildert dort ein neuerliches Problem mit dem neuen Bein.
Der Dr. fragt was den los sei ob er Schmerzen habe.
Nein sagt der Patient, alles bestens nur herr Dr, wenn ich dann mal Unterwechs zur Toilette mus um Pipi zu machen, bleibt mein errsatzbein immer draußen stehen.

Gölücksspiel eben.
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waldi

Re: Neuer geplanter Gesetzentwurf zum Insorecht
« Antwort #8 am: 17. März 2013, 12:12:35 »

… wo will er dann mit Hartz vier, wo sehr wahrscheinlich nichts zu holen war, 25 % herbekommen.
 
Bei insolventen ALG-II-Empfängern (das meinen Sie ja wohl mit ’Hartz vier’) ist nicht nur wahrscheinlich nichts zu holen, sondern definitiv.
Es wäre ja wohl ein Hohn, wenn der Gesetzgeber bei der Höhe dieser staatlichen Leistung mögliche Rückzahlungsforderungen irgendwelcher Gläubiger berücksichtigen würde.

Aber mal eine andere, wirklich ernste Frage:

Was hat Ihrer Meinung nach das draußen stehende Toiletten-Bein mit dem Thema “Allgemeines rund ums Thema Schulden“ zu tun?
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