Generell kann die PKV nicht durch den Versicherer gekündigt werden (Ausnahme z.B. Vertrauensmissbrauch/Betrug)
Ihre KV sollte aus der Leistungsphase in eine ruhende KV mit Notversorgung umgestellt sein.
Ist der Beitrag nach 3 Monaten nicht ausgeglichen oder eine Zahlungsvereinbarung zum Ausgleich innerhalb von 6 Monaten nicht getroffen, kann die KV in den Basistarif umgestellt werden. (KV Beitrag für Vollversicherte etwa 600,-// Leistungen analog der GKV ).
Allerdings wird der Rückstand dann noch größer.
Im ersten Fall (ruhen) besteht Leistungspflicht für die Notversorgung, Entbindung und Krankenhaus.
Wenn Sie eine Anzahlung ansparen können, sollten Sie ehr in Richtung Ausgleich der PKV-Beiträge denken.
Den "Nichtzahlertarif" gibt es noch nicht, da dieser als gemeinsamer Tarif unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif sowohl in der Leistung als auch dem Preis liegen soll (Notfallleistungen , etwa 150,-).
Dazu ist neben der Zustimmung alle Mitglieder des PKV-Verbandes auch die des Bundesaufsichtsamtes notwendig.
Allerdings ist in der Diskussion zur Gesetzesänderung auch, die Möglichkeit, dass die PKV eigene Tarife für Nichtzahler auf den Weg bringen kann.
Man hat wohl eingesehen, dass 600,- für den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif weit über dem Durchschnittsbeitrag für eigene Volltarife der PKV liegen.
Zum Anderen, wer schon 250,-/300,- nicht zahlen kann, kann es erst recht nicht bei 600,- !!!
Wenn Sie längere Zeit PKV versichert waren, gibt es außer einer versicherungspflichtigen Tätigkeit kein Zurück.
Ausnahme, Sie sind bereits über 55 Jahre, dann geht garnichts.