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Autor Thema: P-Konto die zweite  (Gelesen 2064 mal)

josef70

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P-Konto die zweite
« am: 07. August 2012, 00:32:45 »

Habe noch eine Frage zum P-Konto

Zur Zeit habe ich mit meiner Frau ein Gemeinschaftskonto, das Momentan gepfändet ist.
Wir möchten ein P-Konto einrichten, da es bei einem Gemeinschaftskonto nicht möglich ist, werden wir zwei einzelne Konten einrichten, sprich das alte bleibt bestehn und einer von uns beiden wird ein neues einrichten.
Ist es richtig das für jedes Konto der Pfändungsfreibetrag von 1028 Euro seine Gültigkeit hat, oder werden beide Konten gemeinsam berechnet.
Gespeichert
 

Insoman

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Re: P-Konto die zweite
« Antwort #1 am: 07. August 2012, 11:12:06 »

Jeder Kontoinhaber kann ein P-konto mit dem entsprechenden Freibetrag nach § 850k (5) ZPO führen..
Der Freibetrag kann, je nach Unterhaltsverpflichtung, auch über € 1.028,00 liegen.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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