ja die Rente geht auf das gepfändete Konto...wir haben ein gemeinsames Konto.
Also ich weiß nicht ob das richtig verstanden wurde.
Aber nochmal kurz zum Einkommen
Mein Verdienst (Zeitungszustellung) durschn. 250,- €
Verienst Mann (Zeitungszustellung) durschn. 250,-€
Verdienst Tochter (Zeitungszustellung) durschn. 250,-€
Kindergeld 154,-€
Rente 695,-€
kein Geld vom Job Center oder sonstige soziale Leitungen
Also alles zusammengerechnet (+Kindergeld) ergibt dann 1599,-€ gesamt Einkommen.
Oder wird das Kindergeld nicht hinzugerechnet zum Einkommen?
Wenn der Gläubiger die Nichtberücksichtigung beantragt, kann ich mich dagegen wehren?
Oder muss ich das dann so hinnehmen?
Wie wäre denn dann der pfändbare Betrag bei o.g. Einkommen?
Wonach richtet sich denn die Unterhaltspflicht bei der berechnung des pfändbaren Betrages?
Heute war ich beim Amtsgericht und habe die Freigabe des gepfändeten Kontos beantragt.
Man sagte mir, dass es wohl bis in die nächste Woche dauern kann, bis dieser bearbeitet ist.
Die Rente muss mir doch dennoch innerhalb von 7 Tagen ausgezahlt werden, oder nicht?
Bis zum Insolvenzverfahren dauert es so lang, weil die Schuldnerberatungsstelle sehr viel Zulauf hat und hier dann jedemenge anderer Leute vor mir bearbeitet werden.
Erst wenn man eine Infoveranstaltung wargenommen hat ( diese war bei uns im April 08) wird man auf eine Warteliste gesetzt und wenn man dann dran ist, dann wird sich in Sachen Insolvenz erst gekümmert.
Ansonsten steht sie bis dahin beratend zur Verfügung.
Bitte antwortet...vielen lieben Dank
Gruß Rosi