Also die meisten Leute fürchten die EV.
Weil aus dieser hervorgeht WO der Schuldner arbeitet, WAS er verdient - und sollte etwas pfändbar sein, kann der Gläubiger eine Lohnpfändung veranlassen beim Arbeitgeber.
Und ich denke, dass das der Punkt ist vor welchem Du Angst hast. Aber die EV hast Du ohnehin schon abgegeben.
Vielleicht solltest Du mit Deinem Arbeitgeber offen sprechen und sagen, dass Du aus früheren Verbindlichkeiten (immerhin warst Du Hartz IV Empfänger) gezwungen warst die EV abzugeben und dass noch nicht alle Forderungen beglichen sind.
Offene Worte bewirken oft Wunder.
Wenn Du das partout nicht möchtest kannst Du folgendes an das HZA Schreiben (diesen Musterbrief habe ich mir mal aus dem Internet abgespeichert)
Eidesstattliche Versicherung vom xx.08.07
Ihr Forderungs-Aktenzeichen......
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich am xx.08.07. vor dem Amtsgericht xxx eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, aus der sich ergibt, dass ich über keinerlei pfändbare Vermögenswerte verfüge.
Eine Zwangsvoll- streckung wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt fruchtlos.
Ich weise darauf hin, um mögliche Kosten eines Vollstreckungsversuchs zu verhindern.
Diese Kosten wären nicht notwendig (§788 ZPO) und sind daher auch nicht von mir zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Telefonisch würde ich generell nichts machen, wer schreibt - der bleibt ;-)
Und die EV selbst würde ich nicht auf´s Fax legen, der Hinweis an sich dass Du diese abgegeben hast vor Deinem Amtsgericht, reicht meines Wissens aus.
Lieben Gruß
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