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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändung GKV/HZA  (Gelesen 5178 mal)

markuswalter

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Pfändung GKV/HZA
« am: 04. April 2008, 08:44:12 »

Hallo,
ich hab mal wieder eine Frage an die Experten hier.
Letzte Woche war ein Vollstreckungsbeamter des Hauptzollamtes da und wollte pfänden. Ich habe noch rund 900 € GKV- Rückstände aus meiner Selbständigen Zeit offen.
Die EV habe ich 08/07 bereits beim GV abgegeben, jetzt meine Frage:
Was muss ich beim HZA alles offenlegen?
Muss ich die gleichen Angaben wie beim Gerichtsvollzieher machen?
Hat dieser Mann die gleichen Berechtigungen wie der Gerichtsvollzieher?
Kann das HZA einen Haftbefehl beantragen wenn ich nicht da bin?

Um mein Problem mal genauer dazulegen:
Ich werde bald, ca. in 2 Monaten, in die Privatinsolvenz gehen, bin seit rund 3 Monaten wieder im Angestelltenverhältnis tätig, verdiene rund 1200 € Netto pro Monat, fahre dafür aber jeden Tag 250 KM( Hin- inklusive Rückfahrt) zum Arbeitsplatz. Falls jetzt eine Pfändung kommt bin ich mit großer Wahrscheinlichkeit meinen Job wieder los, dann würde der Hartz 4 Mist wieder beginnen. Daher habe ich große Angst meine Daten offenzulegen. Meiner Mutter hat er bereits mit Durchsuchung gedroht( naja kann er ruhig ist eh nichts zu holen)
Wer weiss Rat oder hat Tips?

Danke
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dobberstein

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #1 am: 04. April 2008, 10:29:51 »

Ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan schon erstellt worden ? Ist Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt ?
Hast Du dem Vollstreckungsbeamten von deiner PI in Kenntnis gesetzt ?
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pd
 

markuswalter

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #2 am: 04. April 2008, 10:39:20 »

Nein es ist noch kein außergerichtlicher SChuldenbereinigungsplan erstellt, mehr oder weniger nur ein Vorentwuf, der Antrag auf Insolvenzeröffnung ist noch noch nicht gestellt, dem Vollstreckungsbeamten habe ich bisher persönlich noch nicht gesprochen.
Ich hab dem HZA vor 6 Monaten mal einen Bescheid über Hartz 4 gefaxt danach war erstmal Ruhe, naja das die irgendwann wiederkommen war mir klar.......  :cry:
« Letzte Änderung: 04. April 2008, 10:42:58 von markuswalter »
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smallville

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #3 am: 04. April 2008, 17:35:53 »

Hast Du dem HZA gesagt, dass Du 08/2007 bereits die EV abgegeben hast?
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markuswalter

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #4 am: 04. April 2008, 18:48:22 »

Ich habe noch nicht mit denen gesprochen, lediglich letztes Jahr meinen Hartz 4 Bescheid per Fax an die gesendet und dann war Ruhe.
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smallville

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #5 am: 04. April 2008, 18:52:14 »

Dann nenne ihnen (per Fax, email oder Einschreiben) das Aktenzeichen der EV.

Danach sollte noch mehr Ruhe sein.

Denn aus dieser gehen Deine Vermögensverhältnisse klar hervor.

lG
small
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markuswalter

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #6 am: 04. April 2008, 20:01:54 »

Muss denen das Reichen oder können die trotzdem kommen?
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paps

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #7 am: 04. April 2008, 21:04:38 »

die könnten natürlich trotzdem kommen, wenn Sie den verdacht haben, dass sich ihre Vermögensverhältnisse gebessert haben. Erfahrungsgemäß reicht aber der Nachweis der EV.


Wieviel Gläubiger haben Sie denn und wie hoch ist die Gesamtverschuldung?

« Letzte Änderung: 04. April 2008, 21:07:44 von paps »
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markuswalter

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #8 am: 04. April 2008, 22:04:20 »

Ich habe  22 Gläübiger mit einer Gesamtforderung von rund 35.000 Euro.

Muss ich dem HZA Auskunft geben? Wie gesagt es wäre ziemlich bitter deswegen jetzt wieder meinen Job zu verlieren  :Oh_no:
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paps

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #9 am: 05. April 2008, 00:05:42 »

Warum zögern Sie?
Zwar mögen die Verhältnisse überschaubar sein, aber bei 22 Gläubiigern könnte als ehemaliger Sst. doch Regelinsolvenz in Frage komen.

Ich würde jetzt am Montag mal zum Amtsgericht fahren und dort vortragen, das ich als ehemaliger Selbständiger Insolvenz anmelden möchte.
Verzichtet ihr Insolvenzgericht auf eine enge Auslegung der "Überschaubarkeit" , benötigt es keinen Einigungsversuch und Sie könnten direkt den  Antrag stellen.

- Was für eine Beratungsstelle haben Sie denn da wieder? -
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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #10 am: 05. April 2008, 01:12:11 »

Aus welchem Grund solltest Du denn Deinen Job verlieren wenn Du das HZA auf die EV verweist?

Das ist mir nicht ganz schlüssig.

Ich denke Du befürchtest eine Lohnpfändung.
In der Regel sparen sich das die Gläubiger wenn ersichtlich ist, dass nichts zu holen ist.

Ansonsten kann ich paps nur beipflichten.

lieben Gruß
small
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markuswalter

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #11 am: 05. April 2008, 11:22:35 »

Nun ich zögere weil ich aus der Probezeit raus sein möchte wegen meinem Job, aufgrund den hohen Fahrkosten hätte ich bei Hartz 4 fast mehr Geld zu Verfügung, aber die Arbeit ist mir halt sehr wichtig.
Leider kann ich nicht mal so einfach zum Amtsgericht fahren, ich gehe morgens gegen 6 Uhr aus dem Haus und bin gegen 19 Uhr wieder da, das passt nicht ganz mit den Öffnungszeiten, geht das auch telefonisch? Meine Schuldenberatungsstelle ist der Sozialdienst Katholischer Frauen...


Ich gehe davon aus das das HZA pfänden wird und dann hab ich ein Problem, gut ich werd denen heute mal mein EV aufs Fax legen und dann nächste Woche mal anrufen, mal sehen was er sagt, wie gesagt falls er trotzdem kommt hab ich dann ein Problem wenn ich alles offenlegen muss, oder?
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smallville

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #12 am: 05. April 2008, 11:36:26 »

Also die meisten Leute fürchten die EV.

Weil aus dieser hervorgeht WO der Schuldner arbeitet, WAS er verdient - und sollte etwas pfändbar sein, kann der Gläubiger eine Lohnpfändung veranlassen beim Arbeitgeber.

Und ich denke, dass das der Punkt ist vor welchem Du Angst hast. Aber die EV hast Du ohnehin schon abgegeben.

Vielleicht solltest Du mit Deinem Arbeitgeber offen sprechen und sagen, dass Du aus früheren Verbindlichkeiten (immerhin warst Du Hartz IV Empfänger) gezwungen warst die EV abzugeben und dass noch nicht alle Forderungen beglichen sind.

Offene Worte bewirken oft Wunder.

Wenn Du das partout nicht möchtest kannst Du folgendes an das HZA Schreiben (diesen Musterbrief habe ich mir mal aus dem Internet abgespeichert)

Eidesstattliche Versicherung vom xx.08.07
Ihr Forderungs-Aktenzeichen......
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich am xx.08.07. vor dem Amtsgericht xxx eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, aus der sich ergibt, dass ich über keinerlei pfändbare Vermögenswerte verfüge.
Eine Zwangsvoll- streckung wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt fruchtlos.
Ich weise darauf hin, um mögliche Kosten eines Vollstreckungsversuchs zu verhindern.
Diese Kosten wären nicht notwendig (§788 ZPO) und sind daher auch nicht von mir zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen


Telefonisch würde ich generell nichts machen, wer schreibt - der bleibt ;-)
Und die EV selbst würde ich nicht auf´s Fax legen, der Hinweis an sich dass Du diese abgegeben hast vor Deinem Amtsgericht, reicht meines Wissens aus.
Lieben Gruß
small
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markuswalter

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #13 am: 09. April 2008, 18:19:25 »

Erstmal vielen Dank für die Hilfe, hab das jetzt per Fax dahin geschickt und werden den "guten Herrn" dann mal anrufen.
Werde berichten was dabei rausgekommen ist!!  :thumbup:
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lucca_m

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Re: Pfändung GKV/HZA
« Antwort #14 am: 10. April 2008, 08:33:59 »

Wenn das Hauptzollamt von der neuen Arbeitsstelle erfahren hat, dann können die durchaus erneut eine EV verlangen, da sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. DA wird der Hinweis auf eine bereits abgegebene EV nicht viel nützen.

Überlegen Sie, ob nicht doch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber möglich wäre. Und auch den Hinweis von Paps genau lesen. Sie sind evtl ein Fall für das Regelinsolvenzverfahren.
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