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Autor Thema: Pfändung von Honorar für soziale Tätigkeit in voller Höhe ?  (Gelesen 2945 mal)

honeytrixi

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Hallo,
bei einigen Mios Schulden, weil ich als es mir noch gutging in den neuen Bundesländern investiert habe und leider alles in die Brüche gegangen ist, habe ich mich jetzt neu eingerichtet.
Fahrrad statt Mercedes, Mietwohnung statt Haus,täglich rechnen, statt wie früher sich einfach mal was gönnen. Ihr kennt das ja sicher.
Durch die ganze Geschichte bin ich berufsunfähig und beziehe eine BU rente (privat) von 1.000 Euro.Da es ja nichts bringt, den ganzen Tag zu Hause zu sitzen, übe ich noch eine Tätigkeit im sozialen Bereich aus. Hierfü erhalte ich, egal wie lange ich arbeite ein Honorar von 400.-€. Insgesamt helfe ich in der Einrichtung derzeit 6 Stunden pro Tag. Das Honorar wurde so vereinbart, weil ich wenigstens meine Kosten raushaben wollte, also das Brötchen, was man sich mittags kauft, statt zu Hause zu schmieren, die zusätzlichen Kosten in der heimischen Waschmaschine und halt alles das, was damit anfällt, wenn man tagsüber außer Haus ist, statt zu Hause.
Inzwischen kommen meine Gläubiger und versuchen zu pfänden, so auch diese 400.-€.
Das Gericht hat bei der Freigabe dieses Honorar wie ein Nettogehalt angesetzt.
Nun meine Frage : kann das richtig sein ?
Ich denke, es muß doch irgendetwas geben, was das Gericht von diesem Honorareinkommen abziehen muß, um es einem Nettogehalt gleich zu setzen.
Ich habe jetzt natürlich nicht ein Buchwerk, wo ich alle 2 Monate meine auf der Arbeit zerrissene Hose eintrage, jedes Essen, was ich mir quasi dienstlich teurer kaufe, wenn ich unterwegs Hunger bekomme und an einer Pommesbude halte, statt mir zu Hause eine Dose aufzumachen.
Ich habe mal gehört, es gibt da einen pauschalen betrag von 25% der Honorarkosten, den das Gericht ansetzen kann, finde dazu aber nichts im Internet.
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ThoFa

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Re: Pfändung von Honorar für soziale Tätigkeit in voller Höhe ?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2009, 09:33:33 »

Hallo,

wie erhalten Sie denn das "Honorar"? Stellen Sie eine Rechnung oder sind Sie als 400,00 € Kraft beschäftigt?

MfG

ThoFa
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honeytrixi

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Re: Pfändung von Honorar für soziale Tätigkeit in voller Höhe ?
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2009, 11:05:33 »

Es gibt einen Honorarvertrag, in dem steht, dass ich für meine Arbeiten pauschal ein monatliches Honorar von 400.-€ erhalte und für alle Verpflichtungen aus der Honorarzahlung selbst verantwortlich bin (also Versteuerung usw.). Es ist kein 400.-€ Minijob, sondern ein richtiges Honorar. Dieses wird dann, ohne dass ich eine Rechnung stelle, monatlich auf mein Konto überwiesen.
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