"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändungsfreigrenze erhöhen???  (Gelesen 2453 mal)

Paso

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Pfändungsfreigrenze erhöhen???
« am: 30. Januar 2010, 14:48:39 »

Hallo,

ich wollte wissen, ob man seine eigene Pfändungsfreigrenze erhöhen kann, weil man für sein kind (13 Jahre) keinen Unterhalt vom Vater bekommt (ALGII)?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, habe schon versucht, etwas im Internet dazu zu finden, aber finde leider nichts genaues!

Gruß,

Paso
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen???
« Antwort #1 am: 30. Januar 2010, 15:29:22 »

ich wollte wissen, ob man seine eigene Pfändungsfreigrenze erhöhen kann, weil man für sein kind (13 Jahre) keinen Unterhalt vom Vater bekommt (ALGII)?

- im Grunde nicht, da das Kind bereits bei der Berechnung des unpfändbaren Betrags berücksichtigt wird (siehe Lohnpfändungstabelle Spalte 0, 1, 2 usw.). 


Ausnahme:
 
§ 850f ZPO - Änderung des unpfändbaren Betrages

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn

 a)  der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist,

 b)  besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder

 c)  der besondere Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners, insbesondere die Zahl der Unterhaltsberechtigten, dies erfordern

und überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Paso

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen???
« Antwort #2 am: 30. Januar 2010, 16:10:27 »

Vielen Dank für die Antwort!

Ich will auch meine Schulden zahlen, habe das bisher auch immer (zum Teil sehr, sehr teuer...) getan (arbeite Vollzeit), dachte nur, wenn ich Unterhalt bekommen würde, wäre der ja niht pfändbar...!!

Danke auf jeden Fall :-)!

Gruß,

paso
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz