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Autor Thema: Pfändungsfreigrenze in Spanien  (Gelesen 4427 mal)

kreppi

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Pfändungsfreigrenze in Spanien
« am: 10. September 2008, 18:45:27 »

hallo,ich bin neu hier und habe mich eigentlich noch nie mit dem Thema befassen muessen.
-Es geht darum,wir haben in Deutschland noch ein Konto gehabt.
Das war oder ist noch ueberzogen und wir haben dann nachdem wir nach Spanien gezogen sind, kontakt mit der Bank auf genommen.
Das ist jetzt ueber 3 Jahre her und letztes JAhr haben die endlich mal reagiert,habe alle E-Mails hier.
Die haben sich letztes JAhr das erste mal dazu geaeussert.
Wir wollten den Dispo in einen Kredit umwandeln lassen,nach langem hin und her haben die sich drauf eingelassen.
Und letztes Jahr haben wir den Vertrag zu geschickt bekommen und meine Mutter hat auch noch gebuergt.
Sie lebt auch hier in Spanien.
Und dann auf einmal wollte die Bank ein deutsches Konto um den Betrag ein zu ziehen.
Aber wir haben aber kein deutsches Konto mehr und man bekommt auch keins wenn man nicht mehr in Deutschland gemeldet ist.
Dann kamm ungefaehr 2 Monate spaeter ein schreiben der Bank,das der faellige Betrag sofort innerhalb einer Fist faellig ist.
Wir wieder hin geschrieben das es nicht geht.
Dann im Mai kam ein Schreiben von einem deutschem Inkassounternehmen und setzten uns eine Frist von 2 Wochen.
Nur die spanische Post brauch bei uns immer laenger und die Frist war halt schon abgelaufen.
Nun wollten wir drauf antworten und dann kam ein Schreiben von einem spanischen Inkasso Unternehmen,die hatten nur eine Frist von 1 Woche.Kam ja auch wieder spaeter an.
Und jedes mal immer mehr Bearbeitungsgebuehren!!!
Wir zu dem ersten Inkassounternehmen geschrieben und denen mitgeteilt,das das mit deren Fristen nicht hier hin haut,da die Post laenger dauert auf die Kanaren.
Alles per E-Mail damit es schneller geht,es heisst ja nicht das wir nicht zahlen wollen.
Ein paar TAge spaeter kommt ein Brief von einer spanischen Anwaeltin.
Da bin ich nun ein wenig sauer geworden,da auch Gebuehren.
Insgesamt fast 1000 € fuer 3 Leute die einen Brief schreiben.
Ich hin geschrieben,mit saemtlichem Schriftverkehr der bis jetzt war.
Und wollte nun wissen wer nun den hier zustaendig ist!!!
Und den Sachverhalt erklaert das wir seit 3 JAhren eine Loesung versuchen zu finden,aber sich erst letztes JAhr endlich jemand dafuer zustaendig fuehlte.
Naja,wir sollten nun scheiben,wieviel wir mtl. abbezahlen koennten.
Ich habe dann geschrieben 150 € und wenn wir mal mehr haben,wuerden wir das ueberweisen.
Das ich mich aber immer noch sehr Abgezockt fuehle,durch die fast 1000 € mehr kosten und man sich immer wieder bemueht hat,das nun mal endlich was passiert.
Letztes Wochende wieder Post bekommen von der Anwaeltin,die Bank wuerde es entschieden zurueck Weisen, es wwar immer ein reger Schriftverkehr.
Obwohl ich es ja belegen kann,wohlbemerkt!!
Und 150 € waeren entschieden zu wenig,ich solle einen ordentlichen Vorschlag machen, ansonsten ginge es zu Gericht hier in Spanien.
ICh wieder gemailt,mehr geht erst einmal nicht und ich werde alles zum Anwalt geben,da ich mich nicht Abzocken lasse und ich alles Belegen kann,das wir uns seit 3 JAhren bemuehen das es endlich geklaert wird.
Und Sie mir Ihre Bankdaten zukommen lassen soll mit dem Verwendungszweck,damit ich ab diesen Monat 150 € ueberweisen werde.
Den Rest soll unsere Anwaeltin regeln die kommt am 14 . 9. aus dem Urlaub.
Jetzt meine Frage,welche Pfaendungsfreigrenze gilt die Deutsche oder die Spanische?
Wenn die spanische gilt,wie hoch ist der Pfaendbare  Betrag?
Danke schon mal fuer die Hilfe.
gruss Kreppi
Gespeichert
 

ThoFa

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Re: Pfändungsfreigrenze in Spanien
« Antwort #1 am: 13. September 2008, 13:46:58 »

Hallo,

es gilt das spanische Recht. Wie hoch die Pfändungsgrenzen sind dürfte ich in Spanien leichter herausfinden lassen. Ich würde wohl einfach mal den Anwalt fragen.  :whistle:

MfG

ThoFa
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