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Autor Thema: Pfändungsfreigrenze  (Gelesen 2443 mal)

RacingPaul

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Pfändungsfreigrenze
« am: 14. Februar 2012, 14:47:53 »

Moin moin zusammen,
irgendwie blick ich da nicht durch mit den Tabellen zur Pfändungsfreigrenze

meine Frage

verheiratet
ein Kind

wo liegt hier die Pfändungsfreigrenze?

vielen Dank für euere Unterstützung - Gruss
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armekirchenmaus

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Re: Pfändungsfreigrenze
« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 15:49:13 »

Die Berechnungsgrundlage ist Ihr Nettoeinkommen. Eine weitere Rolle spielen die unterhaltsberechtigten Personen. Wenn Ihre Frau ausreichend eigenes Einkommen hat, ist nur Ihr Kind zu berücksichtigen, ansonsten auch Ihre Frau.
Mit einer unterhaltsberechtigten Person wird ab 1420 EUR gepfändet, bei zweien erst ab  1640 EUR. Bei höherem Einkommen steigt auch der unpfändbare Anteil Ihres Gehalts. Schauen Sie also in der Tabelle bei Ihrem Nettoeinkommen unter Berücksichtigung von 1 bzw. 2 unterhaltspflichtigen Personen.
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RacingPaul

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Re: Pfändungsfreigrenze
« Antwort #2 am: 14. Februar 2012, 16:09:09 »

jo
vielen Dank

hier wird einem geholfen
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